18.18

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur auf einzelne Aspekte eingehen, die in der Dringlichen Anfrage behandelt wurden, also nicht auf die Personalvertretungsangelegenheiten der Justizwache, sondern auf die Sachen, die bundespolitisch und in der Gesetzgebung relevant sind – und zwar strafbare Handlungen von Jugendlichen und das Thema der Strafmündigkeit.

Sogar der Bundeskanzler ist auf die Diskussion über eine Senkung des Strafalters eingestiegen. Das ist natürlich ein Ablenkungsmanöver und ich möchte insbesondere die ÖVP darauf aufmerksam machen, dass es im Nationalrat vor wenigen Jahren eine Entschließung gegeben hat, die von den Regierungsparteien eingebracht wurde und dementsprechend auch angenommen worden ist. Diese hat sich dafür ausgesprochen, dass Österreich gegen niedrige Strafalter, insbesondere in außereuropäischen Ländern, eintreten soll. Das heißt, es ist auch die Position von ÖVP und Grünen, dass das Strafalter nicht zu niedrig sein soll.

Zu diesem Ablenkungsmanöver mit dem Verweis auf das Schweizer Modell mit niedrigem Strafalter: Wie schon meine Vorrednerin gesagt hat, heißt Strafalter nicht Haftstrafen. Es heißt in dem Fall auch nicht Geldstrafen. Das heißt zwar, dass es Sanktionen gibt, aber das sind zum Großteil sozialarbeiterische Sanktionen (Bundesrat Spanring: Ist in Ordnung!) und diese Sanktionen kann es natürlich auch hier in Österreich für Personen unter 14 Jahren geben, die nicht strafmündig sind. Was das aber auf jeden Fall alles erfordert, sind Ressourcen, sind finanzielle Mittel, sind personelle Mittel. Dazu muss man sich natürlich committen, wobei es eine sehr große Umwegrentabilität gibt und man zukünftige Straftaten und auch Opfer verhindert.

Kollegin Gruber-Pruner hat einen Entschließungsantrag eingebracht, bei dem fast alles komplett unterstützenswert ist. Ich werde ihm auch zustimmen. (Bundesrätin Schumann: Danke!) Worauf sie auch besonders hingewiesen hat, ist das Thema der Kinder- und Jugendhilfe, die unterstützt werden muss. Gerade bei der Kinder- und Jugendhilfe ist aber 2019 ein großer Sündenfall passiert, nämlich die Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe, wobei ich natürlich sagen muss: Wer hat das ermöglicht? – Die SPÖ hat das mit ermöglicht. (Bundesrat Schennach: Ja, ja, wir wissen das selber!) Die Grünen waren damals nicht im Nationalrat, waren aber im Bundesrat dagegen, wir waren auch dagegen. (Bundesrätin Schumann: Bei der Dringlichen der FPÖ geht es meistens gegen die SPÖ! Das war die erste Aussage!) Das war ein großer Fehler, der müsste eigentlich rückgängig gemacht werden.

Man sieht heute, die Dachverbände der Kinder- und Jugendhilfe prangern an, was jetzt alles durch das Auseinanderlaufen passiert ist. Es gibt in den Leistungen hundertprozentige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Sie haben Bundesländer wie Wien oder Oberösterreich angesprochen, in denen es funktioniert, andere Bundesländer, in denen das nicht so funktioniert, wie man sich es wünschen würde.

Wenn es jetzt um Konsequenzen für Strafunmündige geht, die strafbare Handlungen verüben, die nicht im Bereich des Strafrechts sind, wären diese ja möglich, zum Beispiel eine Verpflichtung zu Antigewalttrainings, eine Verpflichtung zu sozialer Arbeit und insbesondere die Einbindung der Eltern. Die Kinder- und Jugendhilfe kennt in der Regel die Fälle und kann dann auch die passenden Maßnahmen verordnen. Was kann aber passieren, wenn die Eltern nicht mitarbeiten?

Wir haben ja ein ähnliches Thema. Da geht es zwar nicht um Straftaten, aber um Probleme in der Schule. Für den Fall, dass die Eltern nicht dabei mithelfen, dass sich am Verhalten der Kinder etwas ändert – zum Beispiel bei Gewalt in der Schule oder bei wiederholtem Schulschwänzen –, hat insbesondere unser Wiener Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat den Vorschlag gemacht, dass die Eltern gemeinsam mit dem Kind zu Elterngesprächen geladen werden und dass dann, wenn die Eltern diesen Ladungen zu den verpflichteten Gesprächen nicht Folge leisten, was in der Vergangenheit leider schon oft passiert ist, die Möglichkeit besteht, über die Eltern Verwaltungsstrafen zu verhängen, damit man auch die Eltern mehr in die Pflicht nimmt, bei der Erziehungsarbeit mitzuhelfen, was es ja im Wesentlichen ist, wenn es um Kinder und Jugendliche geht.

Es wäre eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Lage, aber es ist eine Verschärfung, die sich nicht im Strafrecht abspielt, weil für Jugendliche das Strafrecht nicht das richtige Mittel ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

18.23

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. – Bitte.