14.36

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher hier im Bundesrat! Es geht um die Allgemeine Sozialversicherung und es ist jetzt kein sehr unüblicher Akt, dass da etwas novelliert wird. Mein Kollege Markus Koza im Nationalrat hat es ausgerechnet: In den letzten zehn Jahren, seit 2014, haben wir dieses Gesetz 113 Mal novelliert. Das ist schon eine ganz gehörige Zahl.

Warum wird dieses Gesetz so oft novelliert? Das hat einen gewissen Grund. Es gibt Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes. Manchmal betreffen diese Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes direkt das Gesetz, das ist aber bei dieser Novellierung, die wir heute beschließen, gar nicht der Fall. Es werden ganz andere Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, die dann indirekt, wie ein Kaskadeneffekt, kann man sagen, in ganz viele andere Gesetze hineinreichen. Das ist zum Beispiel hier passiert.

Ich möchte ein Beispiel nennen. Ich weiß, es ist immer ein bisschen ein Problem, wenn man selbst betroffen ist, aber in diesem Fall bin ich persönlich selbst betroffen, denn dieses Gesetz war noch so formuliert, dass Ehen nur zwischen Mann und Frau möglich sind und dass es nur diese gibt. Jetzt bin ich allerdings mit einem Mann verheiratet. Das hatten wir ja einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu verdanken; diesbezüglich hat es ja die Politik leider nicht geschafft, Gleichstellung herzustellen, das haben die Gerichte für uns gemacht, das muss man wirklich deutlich sagen. Das hat natürlich Auswirkungen auf ganz viele Gesetze, in denen Ehen irgendwo vorkommen, aber immer noch als Mann-Frau-Konstellation definiert sind. Das war auch hier der Fall. Jetzt wird das repariert. Es wird quasi ausgemistet, wenn man das so sagen darf. Alles in dem Zusammenhang, über das vom Verfassungsgerichtshof irgendwann einmal geurteilt worden ist, wird jetzt novelliert, und es ist eigentlich eine rein technische Anpassung an schon längst geltende Praxis. Das muss man auch dazu sagen: In der Praxis wurde der Spruch des Verfassungsgerichtshofes schon längst gelebt. Es war eben nur noch nicht im Gesetz festgeschrieben. Das holen wir jetzt nach.

Aus meiner Sicht, Frau Kollegin Arpa, gibt es keinen Grund, dagegen zu stimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

14.39

Präsidentin Margit Göll: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Ich erteile ihr dieses.