14.42

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal! Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen – ein geflügeltes Sprichwort. Vor allem bekommt es einen besonderen Stellenwert, wenn er:sie eine medizinische Hilfe außerhalb von Österreich in Anspruch nehmen muss. Spätestens dann erst wird bewusst, dass wir in Österreich ein hervorragendes Sozial- und Gesundheitssystem (Zwischenruf des Bundesrates Spanring) in den letzten Jahrzehnten entsprechend aufgebaut und auch weiterentwickelt haben. Wir sind Weltspitze, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Vor allem durch die SPÖ! – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)

Umso unverständlicher ist es, dass aus parteikämpferischer Manier – wie es die SPÖ, aber vor allem die FPÖ macht – alles krankgeredet wird, was völlig gesund und stabil ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel. – Bundesrat Spanring: Da wünsche ich dir, dass du in der letzten Zeit niemals in ein Spital gehen musstest!) Das ist so, wie wenn man einem gesunden Menschen einredet, er muss krank sein, damit er es endlich auch wird.

Auch Sie, geschätzte Damen und Herren aus der Fraktion, werden ja schon an verschiedenen Delegationsreisen teilgenommen haben und werden sicher auch festgestellt haben, wie nachhinkend auch viele europäische Länder im Sozial- und Gesundheitswesen sind. (Bundesrat Spanring: Stimmt! Aber wir müssen nicht...!) Ich hoffe, dass die Teilnahme nicht nur rein aus touristischen Überlegungen vorgenommen wurde.

Ich glaube, dass wir auch alle gemeinsam auf die erbrachten Leistungen für die Menschen in unserem Land stolz sein können. Das wissen und schätzen auch unsere Bürgerinnen und Bürger – trotz unverbesserlicher Unkenrufe der Opposition, alles schlechtzumachen. Vielleicht kennen die einen oder anderen das Prinzip des Bumerangs nicht: Es kommt immer wieder auch alles zurück. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl.)

Gerade in schwierigen Zeiten, wie wir sie zuletzt hatten, mit einer erhöhten Inflation war es unsere Bundesregierung, die die richtigen Maßnahmen gesetzt hat, um soziale Härtefälle abzufedern, um Pensionen auch wirklich in der vollen Höhe anzupassen. In den letzten Jahren wurden gerade die niedrigen Pensionen mehrmals über dem Inflationsniveau angepasst – eine Wertschätzung der Bundesregierung den Senioren und Seniorinnen gegenüber, denen wir ja auch einen Großteil unseres Wohlstandes verdanken.

Einige der kleinen Änderungen dieser Gesetzesnovelle wurden ja schon angesprochen, ich möchte nur ein paar herausgreifen; einige im Sozialversicherungsgesetz wurden ja schon genannt. Ausgangsbasis sind ja mehrere Punkte – auch das wurde bereits gesagt –, Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes.

Eine Änderung betrifft den Bereich der Antragsberechtigung bei Waisenpensionen, nämlich die Schutzvorschriften, die es für Minderjährige gibt, auch zum Beispiel auf prozessunfähige und volljährige Personen in vergleichbaren Lagen auszuweiten.

Ein weiterer Punkt betrifft das Rehabilitationsgeld – eine sehr gute Einführung aus dem Jahre 2012, das eine Art Systemumstellung darstellt, nämlich das Rehabilitationsgeld als eine Art präventive Maßnahme, um gesundheitliche Risiken möglichst zu minimieren, um die Menschen auch länger im Arbeitsprozess zu halten. Die Maßnahme hat Sinn, vor allem auch damit man wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren kann.

Ein kleiner Punkt, der vielleicht nur wenige Fälle betrifft, aber heute im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes noch nicht angesprochen wurde, der aber wichtig ist, ist die Frage von Umrechnungen von Währungen, wenn Beträge über ausländische Konten oder Zahlungen aus dem Sozialversicherungsbereich an ausländische Betroffene gewährt werden. Diese müssen bei Währungsschwankungen auch dementsprechend angepasst werden. Das ist auch ein Gebot der Fairness. Es geht von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus, der quasi die Mitgliedsländer in Europa beauftragt hat, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um große Währungsschwankungen immer möglichst rasch auszugleichen.

Das heißt, im Rahmen derartiger Novellierungen findet eine gewisse Aussondierung der Gesetze statt. Sie werden überholt, ungültige, aufgehobene Gesetzestexte beseitigt und modernisiert. Es wird mit Sicherheit nicht die letzte Novelle im Bereich der Sozialversicherung gewesen sein. Es wird wieder Gelegenheit geben, Verbesserungen für Betroffene umzusetzen, weil sich eben die Gesellschaft, die Rechtsprechung und auch die technische Möglichkeiten weiterentwickeln – und das ist auch gut so.

Schauen Sie: So wie im persönlichen Bereich auch Verbesserungen und Weiterentwicklungen eine Chance haben sollten – manche lassen diese Chance leider nicht zu –, wird das auch entsprechend bei den Gesetzesnovellen unerlässlich sein.

Seien wir doch stolz auf unsere sozialen Einrichtungen und Errungenschaften zum Wohle jener, für die wir täglich arbeiten, nämlich für die tüchtigen, fleißigen Österreicherinnen und Österreicher. Glück auf! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl.)

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