Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5 und 12 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 5

Abstimmung: Berichterstattung:, Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 12

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 12/1 EA ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 12: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.“

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Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5 und 12 gemäß § 64 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 411/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenlage zur Elternkarenz verbessern!“, der dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 412/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenlage zur Elternkarenz verbessern!“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 413/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gratis Öffis für alle Kinder“, der dem Ausschuss für Verkehr zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 414/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU“, der dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen wird, sowie

der Entschließungsantrag 415/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Mittwoch, 29. Mai 2024, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, 27. Mai 2024, 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.