336/E-BR/2021 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 11. März 2021 betreffend Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (1238/A und 647 d.B. sowie 10546/BR d.B. und 10566/BR d.B.)

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive Krankengeldbezieherlnnen, ein „COVID-19-Ausgleich“ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird.“