358/E-BR/2022 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 9. März 2022 betreffend weitere Solidarität und Unterstützung der Ukraine

 

angenommen anlässlich der Debatte über die Erklärung des Vizekanzlers und der Bundesministerin für EU und Verfassung gemäß § 37 Abs. 4 GO-BR anlässlich der Umbildung der Bundesregierung sowie zur aktuellen Lage in der Krise zwischen Russland und der Ukraine

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische Angelegenheiten, wird ersucht,

-       sich weiterhin mit Nachdruck für die sofortige Einstellung der Angriffe Russlands und den unverzüglichen und vollständigen Abzug der russischen Truppen, die sich illegal in der Ukraine aufhalten, sowie die Wiederherstellung der Achtung der vollen Souveränität und territorialen Integrität in der Ukraine einzusetzen;

-       Die Bereitstellung weiterer bilateraler humanitärer Unterstützung für die Ukraine und die von den humanitären Auswirkungen des Krieges unmittelbar am stärksten betroffenen Nachbarstaaten zu prüfen, und sich dafür einzusetzen, dass der Hilfe und den Hilfsorganisationen ungehindert und sicherer Zugang zu der betroffenen Zivilbevölkerung gewährleistet wird sowie dass insbesondere Frauen und Kindern die Flucht erleichtert wird und der Zugang zu humanitärer Hilfe die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Kindern in Notsituationen berücksichtigt;

-       die Situation und die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen sowie Kindern, die sich auf der Flucht befinden in den Fokus zu nehmen und dabei insbesondere zu berücksichtigen, dass diese Personengruppen einem hohen Risiko ausgesetzt sind, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt zu erleiden oder Opfer von Frauen- und Menschenhandel zu werden;

-       alle multilateralen und bilateralen Initiativen zu unterstützen, die zu einer militärischen Deeskalation und zur Wiederaufnahme von Verhandlungen zwischen der Ukraine und Moskau führen können, und sich gemeinsam mit den internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass Russland die Grundnormen des Völkerrechts und humanitären Völkerrechts respektiert sowie die Unverletzbarkeit der Grenzen und Souveränität seiner Nachbarstaaten respektiert und wiederherstellt;

-       die Verhängung weiterer geeigneter Maßnahmen politischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur auf EU-Ebene - in enger Abstimmung mit internationalen Partnern - mitzutragen, um der russischen Aggression gegen die Ukraine weiterhin geeint und entschlossen entgegenzutreten und Sanktionen auch auf Belarus auszudehnen;

-       Maßnahmen auf EU-Ebene, welche auf eine schrittweise Reduktion der Energieabhängigkeit von Russland und einer Diversifizierung der Energieversorgung sowie einer Stärkung der strategischen wirtschaftlichen Autonomie Europas sowie langfristig den Umstieg auf erneuerbare Energien abzielen, mitzutragen;“