10055 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen erlassen wird und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird

Seit 1. Jänner 2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Erbinnen sowie Geschenknehmern und Geschenknehmerinnen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig.

Gemäß § 330b ASVG sind zur Abdeckung der Einnahmen, die den Ländern durch das Verbot des Pflegeregresses nach § 330a entgehen, vom Bundesminister für Finanzen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt 100 Millionen Euro jährlich im jeweiligen Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz zusätzlich zur Verfügung zu stellen und den Ländern nach dem gemäß dem Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, für das jeweilige Kalenderjahr ermittelten Schlüssel der Wohnbevölkerung aus dem Pflegefonds zuzuweisen.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen insbesondere folgende Maßnahmen gesetzt werden:

 

–      Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den vom Bund den Ländern auf Grund des Verbotes des Pflegeregresses gemäß § 330a ASVG zu leistenden Kostenersatzes in einem Höchstbetrag von insgesamt 340 Millionen Euro für das Jahr 2018 gemäß §§ 12 und 13 F-VG 1948.

–      Festlegung, dass der Kostenersatz vom Bund den Ländern zur Gänze im Dezember 2018 zur Anweisung zu bringen ist.

–      Zuständigkeit der Buchhaltungsagentur des Bundes für die Endabrechnung.

–      Übermittlung der Abrechnungsunterlagen, aus denen sich die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen nachvollziehen lassen, von den Ländern an die Buchhaltungsagentur bis 31. März 2019.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Rosa Ecker, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Korinna Schumann, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Karl Bader und David Stögmüller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Rosa Ecker, MBA gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 04

                               Rosa Ecker, MBA                                                                 Reinhard Todt

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender