10127 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 13. Dezember 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In § 22d Abs. 1 ist derzeit eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 0,35% zum Sozial- und Weiterbildungsfonds in mehreren Stufen vorgesehen, und zwar auf 0,5% ab dem 2. Quartal 2019 und auf 0,8% ab dem 2. Quartal 2021. Die Beitragsgrundlage entspricht der Beitragsgrundlage im ASVG.

Nunmehr wird der Entfall dieser Beitragserhöhungen vorgeschlagen.

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds weist unbeschadet der im Jahr 2017 beschlossenen Beitragssenkung auf 0,35% eine ausgeglichene Gebarung und gleichzeitig hohe Rücklagen von rund 26,5 Mio. € per Ende 2017. Unter diesen Umständen sind die im Jahr 2017 noch vorsichtshalber vorgesehenen Beitragserhöhungen ab dem 2. Quartal 2019 nicht erforderlich.

Die vorgeschlagene Beitragssenkung bewirkt keine Belastungen der Haushalte von Gebietskörperschaften.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Rosa Ecker, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Korinna Schumann.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Rosa Ecker, MBA gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 03 12

                               Rosa Ecker, MBA                                                            Korinna Schumann

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende