10567 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit den vorgeschlagenen Anpassungen von Bezeichnungen im Bereich der Kurzarbeitsregelungen des AMSG soll eine Übereinstimmung mit dem Bundesministeriengesetz erzielt werden.“

Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagene Änderung ermöglicht die COVID-19-bedingte Kurzarbeit auch im zweiten Quartal 2021 zu den derzeit geltenden Rahmenbedingungen, da für die Bekämpfung der Pandemie weiterhin Betriebseinschränkungen und Betriebsschließungen erforderlich sind. Dadurch können Betroffene während dieser Zeit weiter in Beschäftigung gehalten werden und ein zusätzlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden werden. Mit Z 1 wird ein redaktioneller Fehler behoben.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernest Schwindsackl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ernest Schwindsackl gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 03 09

                            Ernest Schwindsackl                                                        Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende