10586 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden

Die Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. I Nr. 14/2019, sieht vor, dass das Landarbeitsrecht ab 1. Jänner 2020 nicht mehr unter Art. 12 B-VG (Grundsatzgesetz Bund, Ausführungsgesetze und Vollziehung Länder), sondern unter Art. 11 B-VG (Gesetz Bund, Vollziehung Länder) fällt. Auf Grund dieser B-VG-Novelle trat mit 1. Jänner 2020 das Landarbeitsgesetz 1984 außer Kraft, die Ausführungsgesetze der Länder gelten seitdem im jeweiligen Bundesland als Bundesrecht weiter, sodass derzeit neun Bundesgesetze dieselbe Materie regeln.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt als Ziel die Erlassung eines einheitlichen Bundesgesetzes, das neun derzeit bestehende Bundesgesetze ersetzt.

Ein neues einheitliches Landarbeitsgesetz (Art. 1) bietet den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft wie die bisherigen Landarbeitsordnungen eine einzige Rechtsquelle, die weitgehend alle Gebiete des Arbeitsrechts umfasst. Es handelt sich damit um eine Kodifikation des Arbeitsrechts für einen Wirtschaftszweig.

Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Das in der Regierungsvorlage vorgesehene Verbot des Abschlusses von eigenen Kollektivverträgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Arbeitgeberzusammenschlüssen könnte vor dem Hintergrund des Art. 11 EMRK (Koalitionsfreiheit) problematisch sein.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Andrea Michaela Schartel, Andreas Lackner, Korinna Schumann und Heike Eder, BSc MBA.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 03 29

                      Dipl.-Ing. Andrea Holzner                                                   Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende