10675 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird

Die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es war das Ziel der österreichischen Bundesregierung, komplementär zur Impfstrategie eine Teststrategie zu institutionalisieren und Testungen auch auf betrieblicher Ebene zu etablieren und zu forcieren. Um den Erfolg dieser Gesamtstrategie abzusichern, soll das Programm ‚Betriebliches Testen‘ nun bis 30.9.2021 verlängert werden. Die österreichische Bundesregierung möchte damit die Anreizstrukturen für betriebliche Testungen aufrecht erhalten. Es ist nämlich nicht mit Sicherheit vorauszusagen, ob die Corona-Pandemie über den Sommer 2021 allein durch die Fortschritte bei den Impfungen gänzlich unter Kontrolle zu bringen sein wird. Die Unternehmen sollen daher darüber hinaus weiterhin einen Anreiz erhalten, insbesondere ihre Mitarbeiter/innen und Kunden/Kundinnen auf das SARS CoV-2 Virus und seine Mutationen zu testen.

Weiters wird die Zuständigkeit des Gesundheitsministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Übermittlung der Anzahl der in die Testplattform eingemeldeten Testungen sowie für Auskünfte des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger an die Austria Wirtschaftsservice GmbH auch in der Vollziehungsklausel klargestellt, was zuvor aus einem Redaktionsversehen unterblieben war.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner und Sonja Zwazl.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 06 22

                   Dr. Andrea Eder-Gitschthaler                                               Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende