10847 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Beseitigung eines Redaktionsversehens.“

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

Zu Z 1:

Die hohe Wirksamkeit der Impfung gegen schwere Verläufe wurde inzwischen bereits mehrfach nachgewiesen und es besteht eine ausdrückliche Impfempfehlung des nationalen Impfgremiums für Menschen mit Kinderwunsch sowie für schwangere und stillende Frauen. Für die meisten Frauen, die sich am 1. Jänner 2021 zwischen dem Beginn des vierten Schwangerschaftsmonats und dem Beginn der Schutzfrist befinden, wäre eine Impfung sogar vor Beginn der Schwangerschaft möglich gewesen.

Dennoch muss die Sonderfreistellung COVID-19 für ungeimpfte Schwangere, die Arbeiten mit erforderlichem Körperkontakt leisten, angesichts der hohen Inzidenz erneut verlängert werden, da für sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht.

Zu Z 2:

Auch geimpfte Schwangere, die Arbeiten mit erforderlichem Körperkontakt leisten, jedoch nach den derzeitigen Erkenntnissen über keinen vollständigen Impfschutz mehr verfügen, haben einen Anspruch auf Sonderfreistellung COVID-19.

Wie lange von einem vollständigen Schutz ausgegangen werden kann, richtet sich nach den aktuellen Empfehlungen des nationalen Impfgremiums.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Korinna Schumann und Ferdinand Tiefnig.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                          Heike Eder, BSc MBA                                                       Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende