10922 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec

Seit dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und Québec im Bereich der sozialen Sicherheit im Jahre 1993 sind im innerstaatlichen, insbesondere aber auch im zwischenstaatlichen Bereich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten, die eine Neufassung der Vereinbarung erforderlich machen. Die "Stammvereinbarung" wurde bereits 1996 durch eine Zusatzvereinbarung revidiert.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt als Ziel die Angleichung der Rechtlage im Verhältnis zu Québec an andere moderne bilaterale Abkommen.

Durch die Neufassung der Vereinbarung wird der zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Rechtsentwicklung Rechnung getragen und die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu Québec an die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu den anderen in jüngster Zeit geschlossenen bzw. revidierten bilateralen Abkommen angepasst.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. April 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ernest Schwindsackl, Silvester Gfrerer und Elisabeth Grimling.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 04 05

                               Andreas Lackner                                                           Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende