10992 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 19. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagene Änderung des § 37b AMSG soll bei Auftreten oder Weiterbestehen nicht saisonbedingter wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache außerhalb des Unternehmens haben, die Möglichkeit von Kurzarbeit bis Ende 2022 in einem höheren Ausmaß gewährleisten, als dies gemäß Abs. 3 vorgesehen ist. Dies soll ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau trotz aufrechter wirtschaftlicher Schwierigkeiten (z.B. Produktionseinschränkungen wegen Lieferverzögerungen oder –ausfällen) sicherstellen. Der Wortlaut der Verordungsermächtigung gemäß § 13 Abs. 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz wird entsprechend angepasst bzw. weiter gefasst.

Die Prüfung dieser Förderung soll – wie bisher – durch die Finanzverwaltung im Rahmen des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG), das bis Jahresende in Geltung ist, erfolgen.

Mit der Berufsausbildungsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 18/2020 wurde das Instrument der Kurzarbeit auch für Lehrlinge ermöglicht. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 118/2021 wurde die gesetzliche Befristung bis Ende Juni 2022 erstreckt, um den Erhalt von Lehrstellen zu unterstützen.

Die Möglichkeit zur – vorübergehenden – Reduktion der betrieblichen Ausbildungszeit zum Zweck der Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfe gemäß § 37b AMSG hat sich bewährt und soll entsprechend den in der Richtlinie des Verwaltungsrates des AMS gemäß § 37b Abs.4 AMSG festgelegten Rahmenbedingungen auch weiterhin bis Ende 2022 genutzt werden können.“

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Behebung eines redaktionellen Fehlers.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Heike Eder, BSc MBA, Andrea Kahofer und Dr. Karlheinz Kornhäusl.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 06 27

                               Bernhard Hirczy                                                            Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende