11087 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 8. Juli 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 4 Abs. 8):

Nach den geltenden Regelungen des § 4 Abs. 1 Z 3 und 5 hat die wiederholte (zweimalige) ungenehmigte Beschäftigung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Ausländer zur Folge, dass der betroffene Betrieb oder der betroffene Ausländer ein Jahr für weitere Beschäftigungsbewilligungen gesperrt wird. Diese Sanktion ist ein schwerwiegender Eingriff in die Erwerbs- und Eigentumsfreiheit, die in ihrer undifferenzierten Anwendung keine Rücksicht auf die Art und Dauer der Verfehlung oder den Grad des Verschuldens nimmt. Systematische und vorsätzliche Verstöße werden daher ebenso sanktioniert wie bloß fahrlässiges Verhalten. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll dem AMS ein Ermessenspielraum im Rahmen einer differenzierteren Prüfung ermöglicht werden und nach Anhörung des Regionalbeirates in begründeten Fällen von der Sperre für weitere Bewilligungen abgesehen werden können, wenn das Unternehmen glaubhaft macht, dass es durch konkrete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen weitere ungenehmigte Beschäftigungen von Ausländern verhindern wird.

Mit der Anhörung des sozialpartnerschaftlich besetzten Regionalbeirates sollen auch interessenpolitische Erwägungen bei der Anwendung der Regelung berücksichtigt werden können.

Zu Z 2 (§ 34 Abs. 55 und 56):

Die Änderung der Absatzbezeichnung für das Inkrafttreten des zuletzt beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (1528 d.B., noch keine BGBl. Nr. vorhanden) ist notwendig, weil Abs. 54 zwischenzeitig mit den Regelungen betreffend das Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 73/2022 belegt ist.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 10 18

                          Heike Eder, BSc MBA                                                       Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende