8238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates dient der Lösungsfindung der nachfolgenden Problemkreise im Bereich des Berufs- und Kammerrechts. Die Ausgestaltung der Kammerordnung des Apothekerkammergesetzes 2001, BGBl. I Nr. 111/2001, entspricht ab 1.1.2010 nicht mehr den Anforderungen des Artikel 120b Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, wonach eine gesetzliche Zuordnung der Aufgaben des Wirkungskreises eines Selbstverwaltungskörpers zum eigenen und übertragenen Wirkungsbereich ebenso wie die Weisungsbindung für die Besorgung der Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich vorgesehen ist.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                             Elisabeth Greiderer                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende