8247 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt

Internationalen Prognosen zufolge soll der Erdgasbedarf Europas bis 2030 um jährlich 1% steigen, weshalb die Erschließung neuer außereuropäischer Energiequellen und die Errichtung von Transportsystemen, die eine Anbindung Europas an diese Energiequelle ermöglichen, nötig ist. Vor diesem Hintergrund ist das Nabucco-Projekt ein Erdgasfernleitungsprojekt von gesamteuropäischer Bedeutung. Die Erdgaspipeline mit einer Länge von ca. 3.300 km soll von der osttürkischen Grenze über die Türkei, Bulgarien, Rumänien und Ungarn bis nach Baumgarten in Niederösterreich führen und die Region am Kaspischen Meer über die Südkaukasuspipeline mit den europäischen Gasmärkten verbinden.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates betreffend das vorliegende Abkommen schafft unter anderem die Grundlage für den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, unter Einbindung der betroffenen Ressorts Verhandlungen über einen das Nabucco-Projekt unterstützenden privatrechtlichen Vertrag (sog. „Project Support Agreement“) aufzunehmen. Dieser privatrechtliche Vertrag soll mit der Nabucco International Company und der österreichischen Nabucco Gesellschaft abgeschlossen werden und die Finanzierung und Realisierung des Nabucco-Projektes erleichtern.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ing. Hans-Peter Bock und Franz Perhab sowie mit beratender Stimme die Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg                                                    Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende