8411 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden Regelungen für den Einbehalt bzw. die Vorschreibung von Beiträgen zur Krankenversicherung von mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbaren ausländischen Renten geschaffen. Weiters wird dem Bedürfnis nach einer unfallversicherungsrechtlichen Absicherung der in anerkannten Einrichtungen der Beschäftigungstherapie tätigen Personen mit Behinderung Rechnung getragen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 11 30

                               Friedrich Hensler                                                         Diesner-Wais Martina

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende