8416 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 - BBKG 2010)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz zum Zweck der Effizienzsteigerung der Abgabenbehörden im Rahmen der Betrugsbekämpfung geändert.

 

1. Einkommensteuergesetz 1988:

-       Einführung einer Haftungsbestimmung für Bauunternehmer (Auftraggeberhaftung für Lohnabgaben des Auftragnehmers) die Aufträge an Subunternehmer weitergeben.

-       Schaffung der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben in Betrugsfällen. Ein Arbeitnehmer soll mit Abgabenbescheid unmittelbar in Anspruch genommen werden können, wenn er vorsätzlich mit dem Arbeitgeber zusammenwirkt und an der Verkürzung der Lohnsteuer mitwirkt.

-       Datenübermittlung der Sozialversicherungsträger über gemeldete Dienstnehmer zur Sicherstellung einer laufenden Überwachung der Lohnabgaben.

-       Im Interesse der Erleichterung der steuerlichen Erfassung im In- oder Ausland sollen bestimmte Zahlungen über 100.000 Euro, die ins Ausland erfolgen, dem Finanzamt gemeldet werden müssen.

 

2. Körperschaftsteuergesetz 1988:

Um den Vorteil aus der steuerlichen Nichterfassung auf Seiten des Empfängers auszugleichen, wird der Betrag zusätzlich einer 25%igen Körperschaftsteuer unterworfen. Es liegt an der Körperschaft, diese Rechtsfolge durch eine Empfängerbenennung abzuwenden.

 

3. Bundesabgabenordnung:

Die Verlängerung der Hinterziehungsverjährungsfrist als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung wird von sieben auf zehn Jahre verlängert.

 

4. Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010:

Zum Zweck effizienter Betrugsbekämpfung werden die Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsbefugnisse der Organe der Abgabenbehörden erweitert.

 

5. EU-Polizeikooperationsgesetz:

Abgabenbehörden des Bundes erhalten eine ausdrückliche Berechtigung für die Kooperation mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol).

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Perhab und Sonja Zwazl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 11 30

                              Inge Posch-Gruska                                                                Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender