8422 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

Das dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegende Abkommen dient der Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb der South Stream-Erdgaspipeline in Österreich, was die Realisierung des Projektes sicherstellen soll.

Das Abkommen beinhaltet Regelungen, in denen Österreich dem Projekt seine Unterstützung zusichert und der Betreibergesellschaft stabile Rahmenbedingungen im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung zusagt. Durch die Errichtung der Erdgaspipeline wird der Transport von russischem Erdgas nach Europa über eine neue Route ermöglicht.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in deutscher, englischer und russischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Dr. Magnus Brunner sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 12 15

                               Anneliese Junker                                                                   Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende