8469 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen bis 21. Mai 2011 umgesetzt werden muss.

Mit der Mediations-Richtlinie wurde ein Instrument geschaffen, das die Attraktivität der Mediation erhöhen und damit den Zugang zum Recht im Europäischen Justizraum verbessern soll. Mit der Richtlinie soll nicht nur der Zugang zum Gerichtssystem, sondern auch der Zugang von Einzelpersonen und Wirtschaftsteilnehmern zu geeigneten Streitschlichtungsverfahren gefördert werden. Die Richtlinie will für diejenigen Bereiche, in denen sich Berührungspunkte zwischen Mediations- und Gerichtsverfahren ergeben können, europaweit einheitliche Vorgaben oder Mindeststandards schaffen. Im Einklang mit diesem allgemeinen Ziel gibt die Richtlinie keine Einzelheiten zum Mediationsverfahren vor. Sie beschränkt sich vielmehr darauf, bestimmte wesentliche Grundfragen, die insbesondere in einem Gerichtsverfahren nach gescheiterter Mediation auftreten können, zu regeln.

Der gegenständliche Beschluss enthält daher Regelungen zur Umsetzung dieser Richtlinie.

Darüber hinaus enthält der Beschluss eine Bestimmung, mit der die bestehende Regelung in § 53 IPR-Gesetz ergänzt wird. Dies ist erforderlich, um eine Lücke zu schließen, die ansonsten mit Inkrafttreten des Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 entstehen würde und eine Änderung der kollisionsrechtlichen Anknüpfung der elterlichen Verantwortung zur Folge hätte.

Schließlich beinhaltet der Beschluss redaktionelle Anpassungen im Suchtmittelgesetz (SMG), darunter die Behebung eines Redaktionsversehens im Budgetbegleitgesetz 2011.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Muna Duzdar und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 04 12

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende