8474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSDB-G)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird vor dem Hintergrund zusammen wachsender Arbeitsmärkte in Europa eine Verbesserung und Systematisierung der Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping vorgesehen. Derartige Maßnahmen werden nach dem Regierungsprogramm und dem NAP für Integration vor dem Auslaufen der bestehenden Übergangsfristen für neue EU-Mitgliedstaaten wirksam und ein Unterlaufen kollektivvertraglich festgesetzter Löhne verhindern.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet insbesondere:

 

-       die Kontrolle des nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohns für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer/innen durch die Wiener Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum LSDB, im Baubereich auch durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse;

-       das Erfordernis der Bereithaltung von Lohnunterlagen in deutscher Sprache bei Entsendungen und grenzüberschreitenden Überlassungen;

-       Strafanzeigen bei Unterschreitung des Grundlohns im Inlandsbereich durch den zuständigen Krankenversicherungsträger, im Baubereich auch durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse;

-       die Schaffung eines Verwaltungsstraftatbestandes für die Fälle der Weigerung eines Unternehmens, an der Kontrolle im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken und bei Nichtbereithalten der Unterlagen; sowie

-       die Schaffung eines Verwaltungsstraftatbestandes bei Unterschreitung des Grundlohns.

 

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ferdinand Tiefnig, Edgar Mayer, Georg Keuschnigg und Hermann Brückl sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2011 04 12

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender