8514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973 und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2011)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat zahlreiche Detailänderungen in der Nationalrats-Wahlordnung, der Europawahlordnung, im Wählerevidenzgesetz und in anderen Wahlrechtsgesetzen zum Inhalt. Die Regelung für die Beantragung einer Wahlkarte bzw. Stimmkarte, wurde mit dem Ziel eine missbräuchliche Beantragung zu verhindern geändert. Die Frist für das Rücklangen der Wahlkarten oder Stimmkarten, mit dem Ziel, dass eine Stimmabgabe nach Schließen des letzten Wahllokals und somit nach Veröffentlichung der ersten Hochrechnungen in den Massenmedien mit hundertprozentiger Sicherheit verhindert wurde geändert. Gründe für einen Ausschluss vom Wahlrecht in Reaktion auf das Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Sache „Frodl gegen Österreich“ wurden geändert. Durch eine Änderung des B-VG und des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 wurde der Wegfall des Wahlausschließungsgrundes „Mitglied regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben“ bei Bundespräsidentenwahlen erreicht.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des in seiner Sitzung am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Manfred Gruber, Franz Wenger und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 06 28

                               Martin Preineder                                                                   Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender