8534 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass 2009 zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a-B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen wurde. Diese ist mit 1.9.2009 in Kraft getreten.

Mit dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wurden die Länder verpflichtet, einen kostenlosen halbtägigen Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden für das letzte Jahr vor Schuleintritt ab dem Kindergartenjahr 2009/10 sicherzustellen und spätestens ab September 2010 die halbtägige Besuchspflicht im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche einzuführen.

Als Beitrag zu den daraus entstandenen Mehrkosten hat der Bund den Ländern in den Kindergartenjahren 2009/10 und 2010/11 je € 70 Mio. zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2011 bis 2013 wurde vom Bund die weitere Kostenbeteiligung in der Höhe von jeweils 70 Millionen Euro zugesagt.

Nunmehr sind die Aufteilungsschlüssel für die Zweckzuschüsse des Bundes in den Kindergartenjahren 2011/12 und 2012/13 festzulegen. Weiters sind Anpassungen im Bereich Evaluation und Controlling vorzunehmen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Cornelia Michalke, Inge Posch-Gruska, Elisabeth Greiderer, Edgar Mayer, Martina Diesner-Wais, Juliane Lugsteiner Johanna Köberl und Ferdinand Tiefnig sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                               Ferdinand Tiefnig                                                           Mag. Bettina Rausch

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende