8589 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz sowie das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der zusammen als „Telekomreformpaket“ der EU bezeichneten Richtlinien 2009/140/EG und 2009/136/EG sowie der Verordnung (EG) 1211/2009 zur Errichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros zur Einsetzung des neuen Gremiums der europäischen Telekom-Regulierungsbehörden. Die Richtlinien traten Ende 2009 in Kraft und waren von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen.

Bei den Maßnahmen handelt es sich in erster Linie um Vorschläge, die darauf abzielen, erkannte Mängel und Regelungsdefizite in der Vollziehung durch die Regulierungsbehörde und die Fernmeldebehörden zu beseitigen; dies betrifft insbesondere die Konzentrierung der Zuständigkeit zur Entscheidung über Leitungs- und Mitbenutzungsrechte bei der Regulierungsbehörde, die Verfahrensbeschleunigung in Fällen des Missbrauchs bei Mehrwertdiensten, einen entbürokratisierten und flexibleren Ansatz beim Universaldienst, die Klärung von Doppelgleisigkeiten bei der Frequenzzuteilung und der Bewilligung zum Betrieb von Funkanlagen sowie die Anpassung der Regeln für die Bestellung des Geschäftsführers der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post an jene der Bestellung der Mitglieder der KommAustria.

Weiters werden in Artikel II Ergänzungen des KommAustria-Gesetzes im Hinblick auf die Stellung des Geschäftsführers der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post sowie in Artikel III Ergänzungen des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes in Umsetzung des geänderten Anhanges der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz vorgenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Werner Stadler gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 03

                                 Werner Stadler                                                                     Karl Boden

                                    Berichterstatter                                                                        Vorsitzender