8631 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden (Zahnärztliche Assistenz-Gesetz)

Der Beruf der zahnärztlichen Ordinationshilfe in Österreich bis dato nicht gesetzlich geregelt und damit nicht als Gesundheitsberuf anerkannt. Dem entsprechend ist das in zahnärztlichen Ordinationen tätige Assistenzpersonal derzeit nur berechtigt, als „Hilfspersonen“ nach den genauen Anordnungen und unter ständiger Aufsicht der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs bzw. Dentistenberufs tätig zu werden.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen Regelungen über Beruf und Ausbildung der Zahnärztlichen Assistenz geschaffen und die Anerkennung dieses Berufs als Gesundheitsberuf gewährleistet werden.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Reisinger.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche und Johanna Köberl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Reisinger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 13

                             Friedrich Reisinger                                                       Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende