8649 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird - WKG-Novelle 2011

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen eingebracht und steht im Zusammenhang mit der Neuordnung des Regimes der Wahlkartenwahl in Orientierung an den Regelungen der Nationalratswahlordnung, um Missbräuchen zu wehren, in der Änderung des Verlautbarungswesens in Wahlangelegenheiten, das in Hinkunft über das Internet abgewickelt werden soll, und in der Verkürzung der Frist zur Abgabe von Zurechnungserklärungen auf drei Tage nach dem letzten Wahltag. Darüber hinaus werden einzelne Präzisierungen und Verwaltungsvereinfachungen zur Ermöglichung eines effizienteren Vollzugs des Gesetzes vorgesehen.

 

In vier Punkten geht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates über eine reine Wahlrechtsnovelle hinaus:

-       Art 120b Abs. 2 B-VG entsprechend wird der Bundesministerin für Finanzen ein explizites Weisungsrecht im Zusammenhang mit der im übertragenen Wirkungsbereich der Landeskammern erfolgenden Ausstellung von Ursprungszeugnissen eingeräumt;

-       die Anpassung der Regel betreffend die Übertragung von Aufgaben der Direktoren und Generalsekretäre in Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches an ihnen unterstellte Mitarbeiter an diejenige betreffend die Aufgabenübertragung von Einzelorganen an Mitarbeiter;

-       das Teilnahmerecht der Präsidenten und Kammerdirektoren (Generalsekretäre) an Sitzungen der Organe der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft ihres Wirkungsbereiches werden auf die Sitzungen der Organe der gemäß § 16 WKG errichteten Arbeitsgemeinschaften erweitert und schließlich

-       erhalten Fachvertreter die Möglichkeit Beschlüsse im Umlaufwege zu fassen.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dr. Angelika Winzig.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dr. Angelika Winzig gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 12 13

                            Dr. Angelika Winzig                                                                Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende