8939 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Jahresbericht 2013 gemäß Art 23f Abs 2 B-VG des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2013 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes (III-484-BR/2013 d.B.)

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den Jahresbericht 2013 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2013 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes vorgelegt.

 

Gegenstand des Arbeitsprogramms 2013 sind die folgenden sieben zentralen politischen Prioritäten bzw. Initiativen:

 

-       Errichtung einer echten Wirtschafts- und Währungsunion;

-       Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt;

-       Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Digitale Agenda;

-       Sicherstellung von Wachstum und Beschäftigung durch Inklusion und Exzellenz;

-       bestmögliche Verwendung von Europas Ressourcen;

-       Aufbau eines sicheren und geschützten Europas;

-       EU als gewichtiger globaler Akteur

 

Die Europäische Kommission plant 2013 aktiv mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern zusammenzuarbeiten. Um dem herrschenden Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt entgegenzutreten, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen und das Mobilitätspotenzial voll auszuschöpfen, sollen in der aktiven Beschäftigungspolitik Maßnahmen implementiert werden, die mehr Menschen zu Bildungsabschlüssen verhelfen und Arbeitssuchenden aller Alters- und Qualifikationsstufen verbesserte Hilfe für eine schnellere (Wieder-)Einbindung in den Arbeitsmarkt bieten. Die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit unter Einbeziehung sozial Benachteiligter ist dabei wesentlich.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 den Antrag, den Jahresbericht 2013 gemäß Art 23f Abs 2 B-VG des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2013 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes (III-484-BR/2013 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2013 04 03

                                Richard Wilhelm                                                              Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende