9015 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass den Zugang zum Recht erleichternde Regelungen im Gerichtsorganisationsgesetz sowie die Ausbildung der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten verbessernde Anpassungen im Rechtspraktikantengesetz erfolgen sollen.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Die von der Praxis und den Bürger/innen hervorragend angenommenen Justiz-Servicecenter-Einrichtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) ausdrücklich verankert.

-       Eine datenschutzrechtliche Grundlage für die zur Verfahrensführung erforderliche Verarbeitung von (auch elektronischen) Zustelldaten wird in das GOG eingefügt.

-       Die Bestimmungen im GOG zur Vorbereitung und zur Erstellung der gerichtlichen Geschäftsverteilung werden mit dem Ziel einer klaren Definition der Zeiträume an das Kalenderjahr angepasst.

-       Grundsätzliche Verlautbarung von allgemeinen Erlässen im Wege des Justiz-Intranets (wobei die Mitarbeiter/innen angehalten werden, sich Kenntnis über neue Erlässe durch Einsichtnahme in das Justiz-Intranet zu verschaffen).

-       Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Finanzprokuratur und die Rechtsanwaltskammern.

-       Anpassung der Bestimmungen über die Entscheidungsdokumentation-Justiz im Hinblick auf die in der Justiz eingerichteten Kommissionen.

-       Änderung des Rechtspraktikantengesetzes zur Erzielung aussagekräftigerer Beurteilungen hinsichtlich der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen; redaktionelle Klarstellungen und gendergerechte Fassung der angepassten Bestimmungen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Gerald Zelina und Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 25

                                Richard Wilhelm                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender