9033 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 - BiBuG 2014)

Die Abgeordneten Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 23. Mai 2013 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Mit der jüngsten Novelle zum Bilanzbuchhalter wurde einheitlich die Mitgliedschaft sämtlicher Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) festgelegt. Eine gesetzliche Mitgliedschaft aufgrund der bisherigen Wahlmöglichkeit in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist nicht mehr vorgesehen. Damit sind seit 1.1.2013 alle rund 8000 Angehörigen der Bilanzbuchhaltungsberufe Mitglieder der WKÖ.

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben soll konsequenterweise diese Zuordnung betreffend die Behördenstruktur nachgezogen werden. Zielsetzung ist dabei, die bewährte Rechtsgrundlage betreffend Zugang und Ausübung in den Bilanzbuchhaltungsberufen zu erhalten. Dem hohen Maß an Verantwortung verbunden mit dem hohen Qualitätsstandard als wesentliche Dienstleister für die gewerbliche Wirtschaft ist damit Rechnung getragen.

Vor diesem Hintergrund zielt dieses Vorhaben darauf ab, die wesentlichen Eckpfeiler des Bilanzbuchhaltungsgesetzes zu erhalten und gleichzeitig im Interesse der Verwaltungsökonomie bestehende, bewährte Strukturen verbunden mit den daraus entstehenden Synergieeffekten zu nutzen. Der bisherige Rechtsrahmen bleibt im Kern erhalten. Weite Teile des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG) bleiben somit unverändert. Aufgrund der Überarbeitung der Behördenbestimmungen sowie den weiteren Anpassungen ist ein vollständiges neues Inkrafttreten zielführend. Mit der dadurch erreichten durchgehenden Nummerierung der Paragrafen ist die Lesbarkeit und die Anwendung des BiBuG nach dieser Reform erleichtert.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Nicole Schreyer und Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Anneliese Junker und Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 25

                                   Franz Perhab                                                                       Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende