9057 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird

Mit vorliegendem Beschluss soll zum einen das Verleihungsverfahren für Adoptivkinder von Österreichern erleichtert und beschleunigt werden. Des Weiteren soll die besondere Bedeutung der Staatsbürgerschaftsverleihung durch die gesetzliche Ausgestaltung des feierlichen Rahmens herausgehoben werden, und wird im Hinblick auf den Staatsbürgerschaftstest vorgeschlagen, dass dieser nunmehr auch explizit Fragen über Kenntnisse der Grundprinzipien der österreichischen Verfassungsrechtsordnung beinhalten soll. Ferner wird ein neuer Verleihungstatbestand vorgeschlagen, der es ermöglicht, besonders gut integrierte Fremde nach einer verkürzten Aufenthaltsdauer einzubürgern.

Neben diesen Änderungsvorschlägen werden zum anderen – der Entschließung des Nationalrates betreffend Novellierung der fremdenrechtlichen Materiengesetze (1889 d.B., XXIV. GP) vom 05. Juli 2012 entsprechend – weitere Adaptierungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 vorgeschlagen.

Daher wird nach dem Wortlaut dieses Entschließungsantrages für Personen, die über einen längeren Zeitraum von einer österreichischen Behörde irrtümlich als Staatsbürger behandelt wurden, eine Regelung vorgeschlagen, die ihnen einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglicht.

Darüber hinaus soll ein Ausnahmetatbestand für Personen eingeführt werden, die aufgrund einer Behinderung nicht oder nicht im ausreichenden Ausmaß am Erwerbsleben teilnehmen können und somit einen gesicherten Lebensunterhalt nicht aus Eigenem nachzuweisen vermögen. Überdies soll die Novelle genutzt werden, um das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 an die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) anzupassen. Vor dem Hintergrund einer Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder soll künftig im gesamten Gesetz eine Gleichstellung erzielt werden, so dass insbesondere auch für uneheliche Kinder der Staatsbürgerschaftserwerb durch Abstammung vom österreichischen Vater möglich sein soll.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Christian Füller, Edgar Mayer, Dr. Herbert Madejski und Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

 

 

 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender