9060 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (ZDG-Novelle 2013)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat eine Attraktivierung des Zivildienstes, Verwaltungsvereinfachungen und –verbesserungen des Zivildienstes sowie eine Erweiterung der Einsatzbereiche des Freiwilligen Sozialjahres um das Rettungswesen zum Ziel.  

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

 

-       Gewährung eines Ausbildungsbeitrages durch den Bundesminister für Inneres und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

-       Einvernehmlicher Einsatz von Zivildienstleistenden entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikationen, die zur Berufsausübung berechtigen.

-       Flexiblere Zuweisungsmöglichkeiten.

-       Schaffung der Möglichkeit, die zulässige Höchstanzahl der anerkannten Zivildienstplätze um maximal zwei Plätze für bis zu zwei Monate zu überschreiten.

-       Hereinbringung von zu Unrecht empfangenen Bezügen (Übergenüssen) durch das Heerespersonalamt im Widerrufsfall.

-       Möglichkeit der Anrechnung einer 12-monatigen durchgehenden Tätigkeit nach dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) auf den ordentlichen Zivildienst.

-       Novellierung des FreiwG durch Aufnahme des „Rettungswesens“ als Bereich für eine geeignete Einsatzstelle.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

 

 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender