9062 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Exekutivdienstzeichengesetz und das Verwundetenmedaillengesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass besondere, für die öffentliche Sicherheit erbrachte herausragende Leistungen sowohl von Exekutivbediensteten als auch von Zivilpersonen mit den bestehenden Orden und Ehrenzeichen entweder gar nicht oder nicht angemessen gewürdigt werden können. Weiters besteht für in Ausübung des Dienstes in sensiblen Bereichen des Innenressorts erlittene Verletzungen bisher keine Möglichkeit der Verleihung einer Verwundetenmedaille.

Durch Novellierung des Verwundetenmedaillengesetzes erfolgt die Schaffung einer Verwundetenmedaille für Angehörige des Innenressorts bei Verletzung unabhängig von einem Auslandseinsatz. Des Weiteren werden durch Novellierung des Exekutivdienstzeichengesetzes ein besonderes Anerkennungszeichen für Zivilpersonen für besondere Leistungen rund um die öffentliche Sicherheit sowie ein eigenes Abzeichen für Exekutivbeamten für besondere Tapferkeit im Dienst eingeführt.

Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und für Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Bundessache sind, steht der Bundesgesetzgebung zu. (Kompetenzfeststellung durch den Verfassungsgerichtshof, BGBl. 46/1951).

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender