9075 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungshelfergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Anpassung des Entwicklungshelfergesetzes an die aktuelle sozial- und arbeitsrechtliche Situation der EntwicklungshelferInnen zum Ziel.

Das Entwicklungshelfergesetz wurde 1983 vom Nationalrat verabschiedet und 1997 bzw. 2009 novelliert. Es bildet die gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Fachkräften durch österreichische Entwicklungshilfeorganisationen. Es regelt die rechtliche Stellung der EntwicklungshelferInnen auf den Gebieten der Anstellung, des Versicherungsschutzes, im Bereich der Reisekosten sowie bei sozialrechtlichen Fragen.

Eine Nachjustierung in Bezug auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Reiseversicherung, Reisekosten, Reintegration und staatliche Familienleistungen sowie eine Anpassung der Pensionsregelung hat sich erforderlich erwiesen.

2009 wurde von der NRO HORIZONT3000, der größten österreichischen Entsendeorganisation, ein konkreter Änderungsvorschlag zum Entwicklungshelfergesetz unterbreitet. Dieser ist in wesentlichen Zügen in die Novelle eingeflossen.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird aktuellen Familienleistungen und der Tatsache, dass auch mitausreisende Partner von EntwicklungshelferInnen ein eigenes Arbeitsverhältnis eingehen können, Rechnung getragen.

Die Bezugnahme auf das Einkommensteuergesetz 1972 wird durch jene auf das derzeit gültige Einkommensteuergesetz 1988 ersetzt. Weitere wesentliche Änderungen sind die Zuständigkeit für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, die vom Bundeskanzleramt an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten übergegangen ist, sowie die rechtliche Gleichstellung der EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörigen durch Unionsrecht.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerhard Schödinger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Mag. Susanne Kurz und die Bundesräte Marco Schreuder, Stefan Schennach und Günther Köberl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.

 

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                             Gerhard Schödinger                                                             Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender