9102 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 14. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Ende Mai/Anfang Juni 2013 sind österreichweit außergewöhnliche Hochwässer durch langanhaltende, intensive Regenfälle verursacht worden. Viele Regionen Österreichs in beinahe allen Bundesländern sind von den Überflutungen stark betroffen. Durch die Wassermassen wurden zahlreiche siedlungswasserwirtschaftliche Einrichtungen (Trinkwasserversorgungen und Abwasserentsorgungen) dramatisch in Mitleidenschaft gezogen. Das tatsächliche Ausmaß der dadurch verursachten Schäden und Folgeschäden ist zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesetzesnovelle noch nicht genau abschätzbar. Ein Rahmen von maximal 20 Millionen Euro ist jedoch sicherlich ausreichend.

Mit der Bereitstellung der zusätzlicher Förderungsmittel im Umweltförderungsgesetz (UFG) aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds im Ausmaß von maximal 20 Millionen Euro, die in den Jahren 2013 bis 2015 zugesagt werden können, soll die Finanzierung der erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen ermöglicht und deren unverzügliche Inangriffnahme gewährleistet werden.

Ohne die Bereitstellung von zusätzlichen Förderungsmitteln im UFG würde die Förderung der notwendigen Wiederherstellungsmaßnahmen an siedlungswasserwirtschaftlichen Anlagen aus dem regulären Zusagerahmen für 2013 bis 2015 bedeckt werden. Im Bereich der Förderung Siedlungswasserwirtschaft besteht jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Förderungsrückstau im Ausmaß von mehr als 160 Mio. Euro. Dieser Rückstau würde sich durch die notwendige prioritäre Behandlung der Hochwasserfälle weiter verschärfen und zu weiteren Verzögerungen in der Umsetzung von wichtigen regulären Infrastrukturprojekten in der Siedlungswasserwirtschaft führen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                Richard Wilhelm                                                            Mag. Josef Taucher

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender