9105 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungsgesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird

Illegaler Holzeinschlag ist ein international weit verbreitetes Problem von großer Bedeutung. Er bedroht die Wälder in erheblichem Maße, da er zur Entwaldung und zur Schädigung der Wälder beiträgt. Illegaler Holzeinschlag bedroht die biologische Vielfalt und untergräbt die nachhaltige Bewirtschaftung und Entwicklung der Wälder sowie die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Marktteilnehmer, die im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften handeln. Außerdem trägt er zu Wüstenbildung und Bodenerosion bei und kann die Folgen von extremen Wetterereignissen und von Überschwemmungen verschlimmern. Darüber hinaus hat er soziale, politische und wirtschaftliche Folgen, die Fortschritte in Bezug auf verantwortungsvolle Staatsführung häufig zunichtemachen und die Lebensgrundlagen der vom Wald abhängigen örtlichen Bevölkerungsgemeinschaften bedrohen.

Der gegenständliche Beschluss dient vor allem der Umsetzung der EU-Verordnung zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems (FLEGT: Forest Law Enforcement, Governance and Trade, also Rechts­durch­setzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) für Holzeinfuhren in die Europäische Union sowie der Durchführung der EU-Verordnung über die Verpflichtung von Marktteilnehmern, die Holz und Holz­erzeugnisse in Verkehr bringen. Geregelt werden dabei im Einzelnen die innerstaatlichen Zuständigkeiten und die Aufgaben der Behörden, insbesondere Maßnahmen (einschließlich Beschlag­nahmen) bei Verstö­ßen gegen die Verordnungen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Temmel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Friedrich Reisinger, Monika Mühlwerth, Mag. Nicole Schreyer und Martin Preineder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Temmel gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Walter Temmel                                                                Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender