9160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Jahresbericht 2014 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2014 und des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes sowie des griechischen Arbeitsprogramms (III-508-BR/2014 d.B.)

Die EU-Vorhaben im Jahr 2014 in den Bereichen Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind Inhalt eines von Bundesminister Rudolf Hundstorfer vorgelegten Berichts, wobei insbesondere die Förderung des Wirtschaftswachstums im Hinblick auf die Beschäftigungssituation, die Umsetzung der EU 2020-Strategie, die Erleichterung der Mobilität von ArbeitnehmerInnen sowie der Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerbetrug im Mittelpunkt stehen. Im gegenständlichen Bericht werden diejenigen Initiativen und Prioritäten der Europäischen Kommission sowie des griechischen und des italienischen Ratsvorsitzes vorgestellt, die - soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt - für das Sozialressort relevant sind.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 8.April 2014 den Antrag, den Jahresbericht 2014 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2014 und des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes sowie des griechischen Arbeitsprogramms (III-508-BR/2014 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2014 04 08

                                Richard Wilhelm                                                             Inge Posch-Gruska

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende