9675 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht eine Einmalzahlung für alle BezieherInnen von Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung vor. Um die Kaufkraft der Senior/inn/en aufrecht zu erhalten, soll zum 30. Dezember 2016 eine Einmalzahlung in der Höhe von 100 € zur Auszahlung kommen. Diese Einmalzahlung soll Personen gebühren, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen haben. Sie wird zusammen mit der (höchsten) Dezember-Pension ausgezahlt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller, Sandra Kern, Adelheid Ebner, Ing. Bernhard Rösch und Ana Blatnik.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                  Renate Anderl                                                                      Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender