9798 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen eines Integrationsjahres (Integrationsjahrgesetz – IJG) erlassen wird und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeitsmarktintegrationsgesetz)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden die im „Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen“ (Ministerratsvortrag vom 20. Juni 2016) und die im Arbeitsgruppenbericht (Ministerratsvortrag vom 12. Oktober 2016) angekündigten Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen im Rahmen eines Integrationsjahres umgesetzt. Zielgruppe der Maßnahmen sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, aber auch AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit.

Dabei besteht Konsens, dass die Integrationsbemühungen so früh wie möglich ansetzen und ein möglichst einheitliches Integrationskonzept verfolgt wird. Auch die Aussicht auf einen positiven Asylbescheid oder subsidiären Schutz soll als Grundlage für Integrationsmaßnahmen schon während des Asylverfahrens gelten, um Inaktivität und Isolation zu vermeiden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Zentrale Maßnahme der Integrationsbemühungen ist ein gesamtheitlich konzipiertes Integrationsjahr mit dem Ziel, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen mit sehr hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit auf die Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt vorzubereiten und ihnen die dafür notwendigen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen zu vermitteln.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Ernst Gödl, David Stögmüller, Monika Mühlwerth, Hubert Koller, MA und René Pfister.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 30

                              Inge Posch-Gruska                                                                 René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender