9811 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend echte Entschädigungen für Missbrauchsopfer in Kinderheimen (222/A(E)-BR/2016)

Die Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. Dezember 2016 einen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Missbrauch: Kern erwägt weitere Entschädigungen

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) will weitere Möglichkeiten zur Entschädigung von Missbrauchsopfern ausloten. Gespräche mit den zuständigen Ressorts seien angedacht, hieß es heute aus dessen Büro.

Zuvor hatte Kern im Rahmen eines Staatsakts für Missbrauchsopfer im Parlament von möglichen zusätzlichen Maßnahmen gesprochen, wie das Ö1-Morgenjournal berichtete.

‚Wir werden sicher überdenken müssen, ob es das gewesen sein kann oder ob wir da weitere Schritte machen müssen‘, sagte Kern im Parlament, nachdem er von anwesenden Missbrauchsopfern angesprochen worden war. Bei der Veranstaltung mit Vertretern des offiziellen Österreich und der Kirche war es zu Unmutsbekundungen von Opfervertretern in Form von Zwischenrufen gekommen.

http://orf.at/#/stories/2367274/

Demgegenüber hat etwa das BMASK unter den SPÖ-Ministern Rudolf Hundstorfer und Alois Stöger bei der tatsächlichen Unterstützung der Missbrauchsopfer in Kinderheimen defacto versagt. In einer Anfragebeantwortung an FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein musste Stöger zugeben, dass von den seit 2010 eingebrachten 390 Anträgen der Betroffenen auf Verdienstentgang lediglich 38 diesen bisher auch zugesprochen bekamen. Weiteren 59 betroffenen Ex-Heimkindern wurde immerhin eine Bewilligung einer psychotherapeutischen Krankenbehandlung durch das Sozialministerium gnädig zugestanden. Die immer wieder geäußerte Kritik an der restriktiven Vorgangsweise des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) gegenüber Anspruchswerbern nach dem Verbrechensopfergesetz lässt der rote Sozialminister nicht gelten, und auch die umstrittenen Gutachter werden kollektiv in Schutz genommen:

Das Verbrechensopfergesetz (VOG) ermöglicht eine effektive Hilfe für Opfer aktueller oder zeitnah zurückliegender Straftaten. Je weiter Sachverhalte in der Vergangenheit zurückliegen, umso schwieriger wird naturgemäß ihre Ermittlung. Dies gilt wie bei anderen Rechtsbereichen auch im VOG. Bei lange zurückliegenden Ereignissen können daher auch heute entgangene Verdienstchancen nur schwer beurteilt werden. Bei den vorgebrachten Kindheitserlebnissen handelt es sich meist um Vorfälle, die sich vor mehreren Jahrzehnten ereignet haben und einer retrospektiven Prüfung hinsichtlich tatrelevanter Details und strafrechtlicher Qualifikation somit nur erschwert zugänglich sind. (…) (Anfrage Nr. 10218/J bzw. Anfragebeantwortung Nr. 9770/AB )“

 

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat diesen Antrag erstmals in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Mühlwerth.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Reinhard Todt, David Stögmüller, Monika Mühlwerth, Ing. Bernhard Rösch und Gregor Hammerl.

Auf Antrag des Mitglieds des Bundesrats Reinhard Todt wurde die Verhandlung zum Antrag (222/A(E)-BR/2016) vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 14. Februar 2017 wieder in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Monika Mühlwerth, David Stögmüller, Ing. Bernhard Rösch und Reinhard Todt.

Auf Antrag des Mitglieds des Bundesrats Reinhard Todt wurde die Verhandlung zum Antrag (222/A(E)-BR/2016) vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 9. Mai 2017 wieder in Verhandlung genommen.

Auf Antrag des Mitglieds des Bundesrats Mag. Ernst Gödl wurde die Verhandlung zum Antrag (222/A(E)-BR/2016) vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 wieder in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Monika Mühlwerth und David Stögmüller.

 

Bei der Abstimmung fand der von den Bundesrätin Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag 222/A(E)-BR/2016 keine Mehrheit.

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR ist ein Ausschussbericht zu erstatten.

 

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Mühlwerth gewählt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach den Beratungen am 19. Dezember 2016, am 14. Februar 2017, am 9. Mai 2017 sowie am 30. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Entschließungsantrag 222/A(E)-BR/2016 keine Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2017 05 30

                              Monika Mühlwerth                                                                 Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender