2756/J-BR/2010

Eingelangt am 06.05.2010
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Anfrage

der Bundesräte Martin Preineder,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Gleichklang der Kontrollmechanismen zwischen Bund - Ländern

Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung
wurde die Art. 15a-Vereinbarung durch den Bund den Bundesländern übermittelt. Die
Bundesländer schaffen nun in ihrem Wirkungsbereich die entsprechenden gesetzlichen
Grundlagen.

Im Sinne der sozialen Treffsicherheit und der Verhinderung von missbräuchlicher
Inanspruchnahme von Leistungen kommt einem einheitlichen Vollzug mit genauer
Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen und einer effizienten Kontrolle eine wesentliche
Bedeutung zu. Hinsichtlich der Leistungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
(Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Deckung des Lebensunterhalts) ist es Aufgabe des Bundes,
die entsprechenden Kontroll- und Steuerungsmechanismen durch das Arbeitsmarktservice
sicherzustellen.

Sofern mit Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz der Richtsatz der
bedarfsorientierten Mindestsicherung (Mindeststandard) nicht erreicht wird, leisten die
L
änder den Differenzbetrag auf den Mindeststandard. In die Zuständigkeit der Länder fällt es,
ihrerseits Kontroll- und Steuerungsmechanismen für den Vollzug der Sozialhilfe-
Unterstützungen sicherzustellen.

Einer abgestimmten Vorgehensweise und einem einheitlichen Vollzug zwischen Bund und
L
ändern kommt damit erhebliche Bedeutung zu, insbesondere in Bezug auf die Feststellung
von Antragsvoraussetzungen für EU-Bürger und Fremde.

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

l)Welche Maßnahmen wurden seitens des Bundes bereits getroffen oder wann werden diese
getroffen, um einen österreichweiten Gleichklang in der Vollzugspraxis zwischen Bund bzw.
AMS und Ländern mit Inkrafttreten der Mindestsicherung zu gewährleisten?

2) Welche Vorkehrungen wurden mit den Ländern bereits vereinbart oder werden noch
vereinbart, um diesen Gleichklang in der Vollzugspraxis sicherzustellen?