2833/J-BR/2011

Eingelangt am 30.06.2011
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Anfrage

 

 

der Bundesräte Martin Preineder, Ferdinand Tiefnig, Martina Diesner-Wais Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend BSE-Sperrgebiete für Zuchtrinderexporte in die Türkei“

Österreich verfügt über eine qualitativ hochwertige Rinderzucht, die seit Jahren im Ausland gefragt und begehrt ist. Auf 145 Zuchtrinderversteigerungen wurden im Jahr 2010 insgesamt 28.000 Stück Zuchtvieh vermittelt.

Die Ausfuhr von Zuchtrindern aus Österreich in Drittstaaten erfolgt zum Aufbau der dortigen Zuchttierbestände zur nachhaltigen Entwicklung der Lebensmittelproduktion in den Bestimmungsländern. Bei der Ausfuhr wird von österreichischer Seite streng auf die Einhaltung der Veterinär-, Tiertransport- und sonstiger Bestimmungen geachtet. Seit die Türkei 2010 ihr generelles Importverbot für Österreich aufgehoben hat, sind die österreichischen Zuchtrinderexporte in dieses Land gestiegen. Die Türkei ist ein wichtiger und geschätzter Partner für die österreichische Landwirtschaft und Wirtschaft. Die Aufhebung des türkischen Importverbots für Zuchtrinder aus Österreich gilt allerdings nur für BSE-freie Bezirke, jene Bezirke mit einem BSE-Fall haben jedoch weiterhin Nachteile in der Vermarktung.

Österreich gehört zu jenen EU-Staaten mit der geringsten Häufigkeit an BSE-Fällen. Diese bezirksweise Ausfuhrsperre bringt erhebliche technische und administrative Hürden für die Veterinärbehörden und die gesamte nachgelagerte Wirtschaft, sie ist weiters fachlich nach westeuropäischen Beurteilungskriterien kaum begründbar und mit dem früheren Eingrenzungsmodell durch Kohortenbildung nicht vereinbar. Trotzdem hält die Türkei, als eine der wichtigsten Absatzmärkte für österreichisches Zuchtvieh, an ihrem Importverbot für Zuchtvieh aus den genannten österreichischen Bezirken fest.

Wir begrüßen und unterstützen die bisherigen Verhandlungen und Gespräche des Bundesministeriums für Gesundheit über die Aufhebung der Bezirkssperren.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende


 

Anfrage:

 

1.                   Welche Linie vertritt das BMG, um die österreichischen Lieferungen in die Türkei aufrechtzuerhalten oder auszubauen?

2.         Bringen Sie die Forderung ein, alle Bezirke in Österreich gleichzustellen hinsichtlich der Anforderungen im Veterinärzeugnis betr. die Türkei, wie sie bereits für BSE-freie Gebiete gelten bzw. wie sieht ein möglicher Zeitplan dafür aus?

3.      Welche Hauptgründe für die Veterinären Anforderungen werden von türkischer Seite in den Verhandlungen mit Österreich genannt?

4.      Bringt die unterschiedliche Behandlung österreichischer Bezirke auch bürokratische Hürden in der Abwicklung mit sich?

5.      Wie sieht die Budgetierung des BMG in den nächsten Jahren für Bereiche der Veterinären Vorsorge aus, um auch zukünftig die hohen österreichische Veterinärstandards zu halten? Sind Kürzungen bei Veterinären Maßnahmen für die österreichische Nutztierhaltung beabsichtigt?