283/AE

 

 

 

der Abgeordneten Kier, Motter und Partner/innen

 

betreffend Anwendung der 80% Wahlarztregelung auch auf Physiotherapeuten und drei

andere Medizinisch-Technische Dienste (MTDs)

 

 

Die Beschränkung der Kostenerstattung der Wahlarzthilfe auf 80% des Betrages, der bei

lnanspruchnahme eines Vertragsarztes vom Versicherungsträger aufzuwenden gewesen wäre,

betrifft nicht nur Ärzte, sondern auch 4 der 7 medizinisch technischen Dienste, nämlich die

Physiotherapeuten, die Logopäden, die Diätassistenten und die Ergotherapeuten. Zwar halten

wir die gesamte 80% Regelung für sehr verunglückt, sehen aber gerade bei den oben

erwähnten Berufsgruppen die größte Gefahr, daß den einzelnen Menschen Leid und der

Gesamtwirtschaft langfristig Schaden entsteht. Zu befürchten ist nämlich, daß eine weitere

Reduktion der Kostenrückerstattung bei Inanspruchnahme dieser Dienste zu einer

nachlassenden Nachfrage und damit zu kontraproduktiven Effekten führen wird (die Kärntner

Gebietskrankenkasse hat z.B. trotz trister finanzieller Situation die Tarife erst kürzlich erhöht,

da sich dort die Meinung durchgesetzt hat, es wäre kontraprodktiv gerade in diesem Bereich

zu sparen - der Patient bekommt nun durch die 80% Regelung jedoch erst recht weniger)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESZUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

.,Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert sicherzustellen, daß die

Berufsgruppen der Physiotherapeuten. der Logopäden, der Ergotherapeuten und der

Diätassistenten von der 80% Wahlarztregelung ausgenommen wird."

 

Informeller Hinsicht erfolgt die Zuweisung an den Ausschußfür Arbeit und Soziales