283/AE
der Abgeordneten Kier, Motter und Partner/innen
betreffend Anwendung der 80% Wahlarztregelung auch auf Physiotherapeuten und drei
andere Medizinisch-Technische Dienste (MTDs)
Die Beschränkung der Kostenerstattung der Wahlarzthilfe auf 80% des Betrages, der bei
lnanspruchnahme eines Vertragsarztes vom Versicherungsträger aufzuwenden gewesen wäre,
betrifft nicht nur Ärzte, sondern auch 4 der 7 medizinisch technischen Dienste, nämlich die
Physiotherapeuten, die Logopäden, die Diätassistenten und die Ergotherapeuten. Zwar halten
wir die gesamte 80% Regelung für sehr verunglückt, sehen aber gerade bei den oben
erwähnten Berufsgruppen die größte Gefahr, daß den einzelnen Menschen Leid und der
Gesamtwirtschaft langfristig Schaden entsteht. Zu befürchten ist nämlich, daß eine weitere
Reduktion der Kostenrückerstattung bei Inanspruchnahme dieser Dienste zu einer
nachlassenden Nachfrage und damit zu kontraproduktiven Effekten führen wird (die Kärntner
Gebietskrankenkasse hat z.B. trotz trister finanzieller Situation die Tarife erst kürzlich erhöht,
da sich dort die Meinung durchgesetzt hat, es wäre kontraprodktiv gerade in diesem Bereich
zu sparen - der Patient bekommt nun durch die 80% Regelung jedoch erst recht weniger)
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESZUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
.,Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert sicherzustellen, daß die
Berufsgruppen der Physiotherapeuten. der Logopäden, der Ergotherapeuten und der
Diätassistenten von der 80% Wahlarztregelung ausgenommen wird."
Informeller Hinsicht erfolgt die Zuweisung an den Ausschußfür Arbeit und Soziales