378/AE

 

 

 

 

der Abgeordneten Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Frequenzplanung und Bedarfserhebung für Privatradio

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird aufgefordert, unverzüglich

hinsichtlich der drahtlosen , terestrischen Übertragungskapazitäten für Hörfunk einen

Frequenznutzungsplan bis spätestens 1.4. 1997 nach folgenden Zielsetzungen zu erstellen:

 

1 . Bundesweite Versorgung im Sinne des § 3 RFG, BGBl 379/1984 mit höchstens vier

Programmen des Österreichischen Hörfunks, wobei für das vierte Programm der

Versorgungsgrad ausreicht, wie er zum Zeitpunkt der Planung (1.2.1997) in jedem

Bundesland besteht.

 

2. Sicherstellung einer möglichst großen Anzahl weiterer lokal und regional verfügbarer

Sendefrequenzen , wobei die Ausdehnung der als Planungsgrundlage dienenden

Versorgungsgebiete mit maximal 2.500 m2 nach Möglichkeit die Grenzen der

Bundesländer und eindeutige, im UKW-Bereich wirksame topographische Trennlinien

berücksichtigen soll.

 

3. Berücksichtigung folgender Kriterien im Rahmen der Planung zur optimalen Nutzung

des UKW-Spektrums:

 

a) zufriedenstellende Empfangsqualität im gewünschten Versorgungsbereich unter

Zugrundelegung der durchschnittlichen technischen Merkmale der in Östereich

in Verwendung stehenden Radiogeräte;

 

b) Vermeidung der Abstrahlung in benachbarte Staaten ;

 

c) die wirksame Strahlungsleistung neuer Sender soll maximal 5 kW ERP betragen

(bei höher gelegenen Sendestandorten ist die maximale wirksame

AbstrahlIeistung entsprechend zu verringern);

 

d) die Frequenzplanung hat unter Berücksichtigung der international verbindlichen

Bestimmung und unter Zuhilfenahmen moderner elektronischer

Datenverarbeitungsmethoden zu erfolgen ;

 

e) Doppel- und Mehrfachversorgungen nach Möglichkeit vermieden werden.

 

Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird weiters aufgefordert,

unverzüglich eine Bedarfserhebung mittels Ankündigung im Amtsblatt der Wiener Zeitung

und in den wesent1ichen Zeitungen der Bundesländer durchzuführen, wer in den einzelnen

Bundesländern Interesse hat, Lokal- bzw Regionalradio in den einzelnen Bundesländern zu

betreiben , wobei auch das gewünschte Verbreitungsgebiet erhoben werden soll.

 

 

Begründung:

 

Bereits 1995 hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen betreffend die

Frequenzplanung (§ 2 des Regionalradiogesetzes) aufgehoben. Da es bisher nicht gelungen

ist, einen Termin für einen Unterausschuß zu koordinieren , und damit zu rechnen ist, daß

weitere Zeit verstreicht, schlagen wir vor, daß der Bundesminister für Wissenschaft,

Verkehr und Kunst in der Zwischenzeit aufgetragen werden soll, eine Frequenzplanung und

Bedarfserhebung durchzuführen , sodaß unmittelbar nach Inkrafttreten des geänderten

Regionalradiogesetzes die Vergabe der Lizenzen ausgeschrieben werden kann und somit

wesentlich Zeit gewonnen würde.

 

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.