378/AE
der Abgeordneten Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend Frequenzplanung und Bedarfserhebung für Privatradio
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird aufgefordert, unverzüglich
hinsichtlich der drahtlosen , terestrischen Übertragungskapazitäten für Hörfunk einen
Frequenznutzungsplan bis spätestens 1.4. 1997 nach folgenden Zielsetzungen zu erstellen:
1 . Bundesweite Versorgung im Sinne des § 3 RFG, BGBl 379/1984 mit höchstens vier
Programmen des Österreichischen Hörfunks, wobei für das vierte Programm der
Versorgungsgrad ausreicht, wie er zum Zeitpunkt der Planung (1.2.1997) in jedem
Bundesland besteht.
2. Sicherstellung einer möglichst großen Anzahl weiterer lokal und regional verfügbarer
Sendefrequenzen , wobei die Ausdehnung der als Planungsgrundlage dienenden
Versorgungsgebiete mit maximal 2.500 m2 nach Möglichkeit die Grenzen der
Bundesländer und eindeutige, im UKW-Bereich wirksame topographische Trennlinien
berücksichtigen soll.
3. Berücksichtigung folgender Kriterien im Rahmen der Planung zur optimalen Nutzung
des UKW-Spektrums:
a) zufriedenstellende Empfangsqualität im gewünschten Versorgungsbereich unter
Zugrundelegung der durchschnittlichen technischen Merkmale der in Östereich
in Verwendung stehenden Radiogeräte;
b) Vermeidung der Abstrahlung in benachbarte Staaten ;
c) die wirksame Strahlungsleistung neuer Sender soll maximal 5 kW ERP betragen
(bei höher gelegenen Sendestandorten ist die maximale wirksame
AbstrahlIeistung entsprechend zu verringern);
d) die Frequenzplanung hat unter Berücksichtigung der international verbindlichen
Bestimmung und unter Zuhilfenahmen moderner elektronischer
Datenverarbeitungsmethoden zu erfolgen ;
e) Doppel- und Mehrfachversorgungen nach Möglichkeit vermieden werden.
Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird weiters aufgefordert,
unverzüglich eine Bedarfserhebung mittels Ankündigung im Amtsblatt der Wiener Zeitung
und in den wesent1ichen Zeitungen der Bundesländer durchzuführen, wer in den einzelnen
Bundesländern Interesse hat, Lokal- bzw Regionalradio in den einzelnen Bundesländern zu
betreiben , wobei auch das gewünschte Verbreitungsgebiet erhoben werden soll.
Begründung:
Bereits 1995 hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen betreffend die
Frequenzplanung (§ 2 des Regionalradiogesetzes) aufgehoben. Da es bisher nicht gelungen
ist, einen Termin für einen Unterausschuß zu koordinieren , und damit zu rechnen ist, daß
weitere Zeit verstreicht, schlagen wir vor, daß der Bundesminister für Wissenschaft,
Verkehr und Kunst in der Zwischenzeit aufgetragen werden soll, eine Frequenzplanung und
Bedarfserhebung durchzuführen , sodaß unmittelbar nach Inkrafttreten des geänderten
Regionalradiogesetzes die Vergabe der Lizenzen ausgeschrieben werden kann und somit
wesentlich Zeit gewonnen würde.
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.