541/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander, Freundinnen und Freunde

betreffend Sistierung der Mitgliedschaft in der NATO-PfP nach 1998

und Rückkehr der österreichischen Bundesregierung zur immerwährenden Neutralität.

Die österreichische Bundesregierung setzte auf gesamtstaatlicher Ebene eine Reihe von

Maßnahmen, die als Aushöhlung der Neutralität anzusehen sind:

Die Beteiligung im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) auf der Basis des

zwischen Österreich und der NATO abgeschlossenen Individual Partnership Programmes

1996-1998 muß als Integration im Rahmen eines im Vorfeld zu einer Mitgliedschaft zur

NATO angesiedelten und entscheidend von der NATO getragenen eigenen

Militarbündnisses qualifizieret werden. Sie zielt u.a. auf wechselseitige Ausrichtung der

nationalen verteidigungseinrichtungen, auf wechselseitige Transparenz der

verteidigungsplanungen und auf wechselseitigen Informationsfluß in militärischen

Angelegenheiten.

Das am 10. Februar 1995 vom ehemaligen Außenminister Dr. Mock unterzeichnete

„Rahmendokument der Partnerschaft für den Frieden“ wurde dem Parlament bisher weder

zugeleitet noch zur Debatte vorgelegt. Das Individuelle Partnerschaftsprogramm Österreichs

mit der NATO, das Übungen anderer Soldaten in Österreich und österreichischer Soldaten

im Ausland zum Inhalt hat, trat am 26.02.1996 in Kraft.

Das Bundesheer übte im Sommer 1996 im Rahmen von „Exercise 96“, einer Übung von

NATO-Partnerschaftsmitgliedern, auf österreichischem Staatsgebiet mit radioaktivem

Material. Im August 1996 beteiligten sich österreichische Soldaten im Rahmen einer Übung

unter NATO-Kommando in Lejeune, North Carolina („Cooperative Osprey“) am Training

von Straßenkampf und Bürgerkriegseinsatz.

Außenminister Schüssel unterzeichnete anläßlich des Besuches des NATO-Generalsekretärs

Solana in Wien am 16.Jänner 1997 das NATO-Truppenstatut, welches die Anwesenheit

von NATO-Soldaten in Österreich regelt und das die Kommunikations- und

Kommandostrukturen des Bundesheeres an die NATO anpaßt.

Am 30.Mai 1997 unterzeichnete der Außenminister in Sintra einen Gründungsvertrag mit

der NATO. Österreich wurde damit im euro-atlantischen partnerschaftsrat Vollmitglied.

Auch der Verteidigungsminister hat mit einer Reihe von Initiativen deutlich gemacht, daß er

sich nicht mehr an den Gesetzesbefehl, der sich aus dem Neutralitätsgesetz ausdrücklich

ableitet, gebunden fühlt. Er rührt in Osterreich massiv die Werbetrommel für den NATO-

Beitritt.

Sowohl die parlamentarische als auch die Mitbestimmung der Bevölkerung sind in diesen

Grund fragen der Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren sträflich vernachlässigt

worden

Darüberhinaus handelt es sich nach Auffassung der Antragsteller beim Abkommen

Österreichs mit der NATO über die „Partnerschaft für den Frieden“ um einen „politischen“

Staatsvertrag i.S. des Art.50 (1) B-VG. „Politische Staatsverträge“ sind u.a. nämlich

solche, die „die Stellung (...) eines Staates in der Staatengemeinschaft berühren“

(Walter/Meyer, Grundriß des österr. Bundesverfassungsrechtes, Rz 227). Dies ist beim

„Partnerschaftsprogramm zwischen Österreich und der NATO“ unzweifelhaft der Fall und

hätte daher alleine auch deswegen dem Nationalrat zugeleitet werden müssen.

Diese fehlende demokratische Legitimation hat auch dazu geführt, daß verschiedene

Regierungsmitglieder zur Neutralität offensichtlich unterschiedliche Positionen im In- und

Ausland einnehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wolle dafür Sorge tragen, daß das „Individuelle

Partnerschaftsprogramm zwischen Österreich und der NATO für die 1996-1998“ ausläuft,

der Rahmenvertrag mit der NATO aufgelöst und das gemeinsame Truppenstatut Österreichs

mit der NATO aufgehoben werde. Österreich möge seine Vollmitgliedschaft im euro-

atlantischen Kooperationsrat zurücklegen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine

aktive Friedenspolitik aufzunehmen, die die immerwährende Neutralität und das

Neutralitätsgesetz zur Grundlage hat.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß vorgeschlagen.