541/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander, Freundinnen und Freunde
betreffend Sistierung der Mitgliedschaft in der NATO-PfP nach 1998
und Rückkehr der österreichischen Bundesregierung zur immerwährenden Neutralität.
Die österreichische Bundesregierung setzte auf gesamtstaatlicher Ebene eine Reihe von
Maßnahmen, die als Aushöhlung der Neutralität anzusehen sind:
Die Beteiligung im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) auf der Basis des
zwischen Österreich und der NATO abgeschlossenen Individual Partnership Programmes
1996-1998 muß als Integration im Rahmen eines im Vorfeld zu einer Mitgliedschaft zur
NATO angesiedelten und entscheidend von der NATO getragenen eigenen
Militarbündnisses qualifizieret werden. Sie zielt u.a. auf wechselseitige Ausrichtung der
nationalen verteidigungseinrichtungen, auf wechselseitige Transparenz der
verteidigungsplanungen und auf wechselseitigen Informationsfluß in militärischen
Angelegenheiten.
Das am 10. Februar 1995 vom ehemaligen Außenminister Dr. Mock unterzeichnete
„Rahmendokument der Partnerschaft für den Frieden“ wurde dem Parlament bisher weder
zugeleitet noch zur Debatte vorgelegt. Das Individuelle Partnerschaftsprogramm Österreichs
mit der NATO, das Übungen anderer Soldaten in Österreich und österreichischer Soldaten
im Ausland zum Inhalt hat, trat am 26.02.1996 in Kraft.
Das Bundesheer übte im Sommer 1996 im Rahmen von „Exercise 96“, einer Übung von
NATO-Partnerschaftsmitgliedern, auf österreichischem Staatsgebiet mit radioaktivem
Material. Im August 1996 beteiligten sich österreichische Soldaten im Rahmen einer Übung
unter NATO-Kommando in Lejeune, North Carolina („Cooperative Osprey“) am Training
von Straßenkampf und Bürgerkriegseinsatz.
Außenminister Schüssel unterzeichnete anläßlich des Besuches des NATO-Generalsekretärs
Solana in Wien am 16.Jänner 1997 das NATO-Truppenstatut, welches die Anwesenheit
von NATO-Soldaten in Österreich regelt und das die Kommunikations- und
Kommandostrukturen des Bundesheeres an die NATO anpaßt.
Am 30.Mai 1997 unterzeichnete der Außenminister in Sintra einen Gründungsvertrag mit
der NATO. Österreich wurde damit im
euro-atlantischen partnerschaftsrat Vollmitglied.
Auch der Verteidigungsminister hat mit einer Reihe von Initiativen deutlich gemacht, daß er
sich nicht mehr an den Gesetzesbefehl, der sich aus dem Neutralitätsgesetz ausdrücklich
ableitet, gebunden fühlt. Er rührt in Osterreich massiv die Werbetrommel für den NATO-
Beitritt.
Sowohl die parlamentarische als auch die Mitbestimmung der Bevölkerung sind in diesen
Grund fragen der Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren sträflich vernachlässigt
worden
Darüberhinaus handelt es sich nach Auffassung der Antragsteller beim Abkommen
Österreichs mit der NATO über die „Partnerschaft für den Frieden“ um einen „politischen“
Staatsvertrag i.S. des Art.50 (1) B-VG. „Politische Staatsverträge“ sind u.a. nämlich
solche, die „die Stellung (...) eines Staates in der Staatengemeinschaft berühren“
(Walter/Meyer, Grundriß des österr. Bundesverfassungsrechtes, Rz 227). Dies ist beim
„Partnerschaftsprogramm zwischen Österreich und der NATO“ unzweifelhaft der Fall und
hätte daher alleine auch deswegen dem Nationalrat zugeleitet werden müssen.
Diese fehlende demokratische Legitimation hat auch dazu geführt, daß verschiedene
Regierungsmitglieder zur Neutralität offensichtlich unterschiedliche Positionen im In- und
Ausland einnehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wolle dafür Sorge tragen, daß das „Individuelle
Partnerschaftsprogramm zwischen Österreich und der NATO für die 1996-1998“ ausläuft,
der Rahmenvertrag mit der NATO aufgelöst und das gemeinsame Truppenstatut Österreichs
mit der NATO aufgehoben werde. Österreich möge seine Vollmitgliedschaft im euro-
atlantischen Kooperationsrat zurücklegen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine
aktive Friedenspolitik aufzunehmen, die die immerwährende Neutralität und das
Neutralitätsgesetz zur Grundlage hat.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß vorgeschlagen.