550/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Partik-Pablé, Dr. Preisinger, Madl, Rossmann

und Kollegen

betreffend Förderung und steuerliche Absetzbarkeit von Kunstsponsoring

Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur in Österreich

bestimmt seit Jahren die österreichische Kulturpolitik. Die zentrale Frage stellt sich aber nach

wie vor: wie sehen die Zielvorgaben für künftige kulturpolitische Maßnahmen aus? Eines

steht aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne entscheidenden

Kurswechsel bleibt Österreichs Kulturpolitik intransparent, von öffentlichen Subventionen

und der politischen Entscheidungsbefugnis abhängig.

Den Ausweg aus der Krise kann nur eine dringend notwendige Reform der österreichischen

Kunstförderung bewerkstelligen. Das derzeit bestehende Subventionsmonopol der

öffentlichen Hand führt zu offenen und versteckten Abhängigkeiten der österreichischen

Kulturschaffenden. Während in Österreich der Begriff des „Staatskünstlers" nach wie vor

seine Berechtigung hat, erkennt man im Ausland bereits den Vorteil und die positiven

Ergebnisse einer zunehmend privaten Kunstförderung, dem Sponsoring. Das bedeutet weniger

Staat und mehr Privat, d.h. eine Subventionseinschränkung der Bundeskunstförderung Zug

um Zug mit einer steuerlichen Anerkennung privater Kunstausgaben als Sonderausgaben,

wobei v.a. zeitgenössische Kunst davon betroffen sein soll. Die Diskussion darüber hat durch

die bemerkenswerten Aussagen von Staatssekretär Wittmann in der Zeitung Der Standard

vom 18. Juni 1997, die diametral zur bisherigen sozialdemokratischen Kulturpolitik stehen,

neue Nahrung erhalten. So meinte Wittrnann in dem Interview unter dem Titel „Ohne

Gießkanne durch den Kunstgarten u.a.:

„Man muß die Struktur der Förderungen von Zeit zur Zeit hinterfagen. Da das Geld nicht mehr wird, ist

bei den ausufernden Kleinst und Kleinförderungen über Neuerungen nachzudenken.

..nur kann es nicht darum gehen, daß der Bund Einzelförderungen vornimmt, weil sich Künstler der

Medianismen gut bedienen können. Künstler hingegen, die überregionale Qualität erlangen oder zu

erlangen versprechen, sollen gut gefördert werden. Aber es sollen nur wenige sein. Und es soll nicht

eine breite Streuung der Förderungen geben, die oft nicht gerechtfertigt werden ... Wir haben mit der

Gießkanne versucht, alle zu befriedigen. Aber das geht nicht mehr; weil es zu viele gibt und auch neue

Kunstrichtungen entstehen.

Und Wittmann weiter:

"Nebenden strukturellen Maßnahmen wird es auch legistische Maßnahmen geben müssen.. Man sollte

auch überlegen , Kunstkäufe als Anreiz bis zu einer Höchstgrenze absetzbar zu machen".

Staatssekretär Wittmann hat im Kulturausschuß am 3. Juli 1997 seine Aussagen neuerlich

bekräftigt und stellte selbst einen Sonderausgabenrahmen für absetzbare Kunstausgaben in der

Größenordnung von 20.000.- pro Jahr in Aussicht. Damit hat Staatssekretär Wittmann die

freiheitlichen Forderungen in der Kulturpolitik 1: 1 übernommen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließcn:

„Der Bundeskanzler wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen ersucht,

entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eine Förderung des privaten Sponsorings

zeitgenössischer Kunst durch steuerliche Anerkennung privater Kunstausgaben als

Sonderausgaben Zug um Zug gegen teilweise Zurücknahme des staatlichen Kulturmonopols

bewirken.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Kulturausschuß zuzuweisen.