550/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Partik-Pablé, Dr. Preisinger, Madl, Rossmann
und Kollegen
betreffend Förderung und steuerliche Absetzbarkeit von Kunstsponsoring
Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur in Österreich
bestimmt seit Jahren die österreichische Kulturpolitik. Die zentrale Frage stellt sich aber nach
wie vor: wie sehen die Zielvorgaben für künftige kulturpolitische Maßnahmen aus? Eines
steht aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne entscheidenden
Kurswechsel bleibt Österreichs Kulturpolitik intransparent, von öffentlichen Subventionen
und der politischen Entscheidungsbefugnis abhängig.
Den Ausweg aus der Krise kann nur eine dringend notwendige Reform der österreichischen
Kunstförderung bewerkstelligen. Das derzeit bestehende Subventionsmonopol der
öffentlichen Hand führt zu offenen und versteckten Abhängigkeiten der österreichischen
Kulturschaffenden. Während in Österreich der Begriff des „Staatskünstlers" nach wie vor
seine Berechtigung hat, erkennt man im Ausland bereits den Vorteil und die positiven
Ergebnisse einer zunehmend privaten Kunstförderung, dem Sponsoring. Das bedeutet weniger
Staat und mehr Privat, d.h. eine Subventionseinschränkung der Bundeskunstförderung Zug
um Zug mit einer steuerlichen Anerkennung privater Kunstausgaben als Sonderausgaben,
wobei v.a. zeitgenössische Kunst davon betroffen sein soll. Die Diskussion darüber hat durch
die bemerkenswerten Aussagen von Staatssekretär Wittmann in der Zeitung Der Standard
vom 18. Juni 1997, die diametral zur bisherigen sozialdemokratischen Kulturpolitik stehen,
neue Nahrung erhalten. So meinte Wittrnann in dem Interview unter dem Titel „Ohne
Gießkanne durch den Kunstgarten u.a.:
„Man muß die Struktur der Förderungen von Zeit zur Zeit hinterfagen. Da das Geld nicht mehr wird, ist
bei den ausufernden Kleinst und Kleinförderungen über Neuerungen nachzudenken.
..nur kann es nicht darum gehen, daß der Bund Einzelförderungen vornimmt, weil sich Künstler der
Medianismen gut bedienen können. Künstler hingegen, die überregionale Qualität erlangen oder zu
erlangen versprechen, sollen gut gefördert werden. Aber es sollen nur wenige sein. Und es soll nicht
eine breite Streuung der Förderungen geben, die oft nicht gerechtfertigt werden ... Wir haben mit der
Gießkanne versucht, alle zu befriedigen. Aber das geht nicht mehr; weil es zu viele gibt und auch neue
Kunstrichtungen entstehen.
Und Wittmann weiter:
"Nebenden strukturellen Maßnahmen wird es auch legistische Maßnahmen geben müssen.. Man sollte
auch überlegen , Kunstkäufe als Anreiz bis zu einer Höchstgrenze absetzbar zu machen".
Staatssekretär Wittmann hat im Kulturausschuß am 3. Juli 1997 seine Aussagen neuerlich
bekräftigt und stellte selbst einen Sonderausgabenrahmen für absetzbare Kunstausgaben in der
Größenordnung von 20.000.- pro Jahr in Aussicht. Damit hat Staatssekretär Wittmann die
freiheitlichen Forderungen in der Kulturpolitik 1: 1 übernommen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließcn:
„Der Bundeskanzler wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen ersucht,
entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eine Förderung des privaten Sponsorings
zeitgenössischer Kunst durch steuerliche Anerkennung privater Kunstausgaben als
Sonderausgaben Zug um Zug gegen teilweise Zurücknahme des staatlichen Kulturmonopols
bewirken.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Kulturausschuß zuzuweisen.