561/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gredler Partnerinnen und Partner

betreffend Ausbau der finanziellen Mittel für das Internationale Kriegsverbrecher-

Tribunal für Ex-Jugoslawien

Das 1993 eingerichtete Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige

Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia - ICTY), der

erste Gerichtshof seit Gründung der Vereinten Nationen mit dem Ziel, Verbrechen

gegen die Menschlichkeit zu bestrafen, ist in ziemlichen Geldnöten und läuft Gefahr,

seine essentiellen Aufgaben nicht erfüllen zu können. So sind ca. 90 % der 78

angeklagten Verdächtigten immer noch auf freiem Fuß. Das Hauptproblem in diesem

Zusammenhang ist, daß sich niemand für die Verhaftungen zuständig fühlt, und

durch das Tribunal auch keine Belohnungen ausgesetzt werden können.

Nachdem das Gesamtbudget für das ICTY 1994-95 32,6 Mio $ betrug (keine Zahlen

für 1996 verfügbar), sind die Erfordernisse für 1997 stark gestiegen. Die

Verteidigerkosten 1997 reichen nur für 3 Gerichtsverfahren, Übersetzungen sind

nicht ausreichend gewährleistet, ebenso nicht der Zeugenschutz. Zusätzliche Mittel

wären auch dringend erforderlich für weitere Massengräber-Exhumierungen,

Verhaftungen und logistische Unterstützung.

Ähnlich wie die meisten Staaten muß aber auch die UNO sparen und kann keine

zusätzlichen Mittel für das ICTY (oder auch das entsprechende Tribunal für Ruanda)

zur Verfügung stellen. Sie verweist auf die freiwilligen Leistungen der Mitglied-

staaten für die Tribunale, die nach ihrem Vorschlag 13 % der Verwaltungskosten

ausgleichen müßten. Österreich zahlt einen Beitrag gemäß des Statuts des ICTY

(1996: US $139.262.-), leistet aber nur geringe zusätzliche freiwillige Beiträge,

jedenfalls viel weniger als vergleichbare europäische Staaten wie Italien, die

Niederlande, Dänemark, Irland oder die Schweiz (vgl. Anfragebeantwortung 2213

AB XX.GP), die doch vom Erfolg und den Auswirkungen des Tribunals eher weniger

betroffen sind als Österreich.

Da der Erfolg des ICTY für die Zukunft Bosnien-Herzegowinas von großer

Bedeutung ist - man denke nur an die Umsetzung der im September 1997

abgehaltenen Kommunalwahlen - stellen die unterzeichneten Abgeordneten

folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten, wird aufgefordert, das Internationale Kriegsverbrechertribunal für

das ehemalige Jugoslawien mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu

unterstützen und einen jährlichen zusätzlichen Beitrag für spezielle Aufwendungen

zu leisten.“