561/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gredler Partnerinnen und Partner
betreffend Ausbau der finanziellen Mittel für das Internationale Kriegsverbrecher-
Tribunal für Ex-Jugoslawien
Das 1993 eingerichtete Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige
Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia - ICTY), der
erste Gerichtshof seit Gründung der Vereinten Nationen mit dem Ziel, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zu bestrafen, ist in ziemlichen Geldnöten und läuft Gefahr,
seine essentiellen Aufgaben nicht erfüllen zu können. So sind ca. 90 % der 78
angeklagten Verdächtigten immer noch auf freiem Fuß. Das Hauptproblem in diesem
Zusammenhang ist, daß sich niemand für die Verhaftungen zuständig fühlt, und
durch das Tribunal auch keine Belohnungen ausgesetzt werden können.
Nachdem das Gesamtbudget für das ICTY 1994-95 32,6 Mio $ betrug (keine Zahlen
für 1996 verfügbar), sind die Erfordernisse für 1997 stark gestiegen. Die
Verteidigerkosten 1997 reichen nur für 3 Gerichtsverfahren, Übersetzungen sind
nicht ausreichend gewährleistet, ebenso nicht der Zeugenschutz. Zusätzliche Mittel
wären auch dringend erforderlich für weitere Massengräber-Exhumierungen,
Verhaftungen und logistische Unterstützung.
Ähnlich wie die meisten Staaten muß aber auch die UNO sparen und kann keine
zusätzlichen Mittel für das ICTY (oder auch das entsprechende Tribunal für Ruanda)
zur Verfügung stellen. Sie verweist auf die freiwilligen Leistungen der Mitglied-
staaten für die Tribunale, die nach ihrem Vorschlag 13 % der Verwaltungskosten
ausgleichen müßten. Österreich zahlt einen Beitrag gemäß des Statuts des ICTY
(1996: US $139.262.-), leistet aber nur geringe zusätzliche freiwillige Beiträge,
jedenfalls viel weniger als vergleichbare europäische Staaten wie Italien, die
Niederlande, Dänemark, Irland oder die Schweiz (vgl. Anfragebeantwortung 2213
AB XX.GP), die doch vom Erfolg und den Auswirkungen des Tribunals eher weniger
betroffen sind als Österreich.
Da der Erfolg des ICTY für die Zukunft Bosnien-Herzegowinas von großer
Bedeutung ist - man denke nur an die Umsetzung der im September 1997
abgehaltenen Kommunalwahlen - stellen die unterzeichneten Abgeordneten
folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten, wird aufgefordert, das Internationale Kriegsverbrechertribunal für
das ehemalige Jugoslawien mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu
unterstützen und einen jährlichen zusätzlichen Beitrag für spezielle Aufwendungen
zu leisten.“