878/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Josef Cap

und Genossen

betreffend die Freiheit der Kunst

 

Kunst und Kultur leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer “zivilen Gesellschaft”

und tragen wesentlich dazu bei, das gesellschaftliche Leben in seinen vielen

Zusammenhängen erleben, verstehen und verändern zu können. Zeitgenössische Kunst

fungiert oft als Seismograph gesellschaftlicher Entwicklungen, als kritischer Beobachter und

Interpret der Gesellschaft und der sich in ihr entwickelnden Zukunftstendenzen.

Zeitgenössische Kunst wird oft gegen den Markt und jenseits der gerade geltenden

gesellschaftlichen Normen produziert, sie verletz oft bewußt und in provokanter Weise

Tabus. Eine wichtige Aufgabe staatlicher Kulturpolitik ist es, zeitgenössische Kunst zu

fördern, aber auch die Möglichkeiten der Begegnung und - gegebenenfalls auch kritischen -

Auseinandersetzung mit ihr. Eng verbunden damit ist auch das aktive Engagement für ein

Klima, in dem sich Kunst frei entwickeln kann: das Eintreten für Liberalität, Humanität und

Toleranz, für die Freiheit der Kunst und den Schutz ihrer Autonomie vor Zensur und

Zensurgesinnung.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, daß Kunst und

Künstler in der letzten Zeit Gegenstand politischer Auseinandersetzungen wurden. Kunst hat

sich dem Publikum zu stellen und die Auseinandersetzung zu suchen. Die

Auseinandersetzung mit Kunst sollte aber auf einem sachlichen und inhaltlichen Niveau

geführt werden. Der Mißbrauch der Kunst für tagespolitische Debatten ist abzulehnen und

schadet letztendlich dem unmittelbar betroffenen Künstler und in der Folge dem Ansehen

Österreichs.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                   ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, auch weiterhin zeitgenössische Kunst und die

Möglichkeiten der Begegnung und Auseinandersetzung mit ihr zu fördern. Die Freiheit der

Kunst ist hierdurch zu wahren und der Schutz ihrer Autonomie vor Zensur und

Zensurgesinnung sicherzustellen.

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den

Kulturausschuß vorgeschlagen.