1280/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jakob AUER und Kollegen haben am
3 . Oktober 1996 unter der Nr . 1334/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend ''Verhaftung des Ressortchefs
für Regionales der OÖ-Nachrichten " gerichtet , die folgenden Wort-
laut hat :
'' 1 ) Werden Sie wegen des dargestellten Vorfalls eine Untersuchung
einleiten?
2 ) Wurden gegen die betroffenen Beamten bereits disziplinarrecht-
liche Schritte gesetzt?
3 ) Waren die betroffenen Beamten bereits in der Vergangenheit in
ähnliche Vorfälle verwickelt?
4 ) In wievielen Fällen wurden 1995 und 1996 Disziplinarverfahren
wegen behaupteter Übergriffe von Exekutivbeamten eingeleitet?
5 ) Wie waren die Ergebnisse dieser Verfahren?
6 ) Wurden Beamte wegen solcher Vorfälle auch strafrechtlich ver-
folgt?
Wenn ja, wieviele und wegen welcher Tatbestände?
Im einzelnen führe ich dazu nach den mir vorliegenden Informationen
aus :
Zu Frage 1 :
Zu dem geschilderten Vorfall ist derzeit ein Verfahren beim Landes-
gericht Linz anhängig. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat gem.
§ 3l StPO die Angelegenheit in alle Richtungen zu untersuchen und
wird gegebenfalls diesbezügliche Aufträge erteilen.
Zu Frage 2:
Da der gesamte Vorfall gerichtsanhängig ist, wurden gegen die
betreffenden Beamten bisher keine disziplinarrechtlichen Schritte
gesetzt.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
In den Jahren 1995 und 1996 (Stand November 1996) wurden in sieben
Fällen Disziplinarverfahren wegen behaupteter Übergriffe eingelei-
tet.
Zu Frage 5:
Fünf dieser Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen, ein
Verfahren endete mit einem Freispruch, das andere mit einem noch
nicht rechtskräftigen Schuldspruch ohne Strafe.
Zu Frage 6:
Es wurden im fraglichen Zeitraum 526 Beamte gem. §§ 83, 84, 94,
105, 107, 302, 303, 312 und 313 (in verschiedener Kombination) StGB
bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
In 272 Fällen hat die Staatsanwaltschaft die Anzeigen zurückgelegt,
ein Beamter wurde freigesprochen, in sieben Fällen ist das
Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen, vier Beamte wurden
wegen § 83 (84) StGB verurteilt.
Das Schicksal der restlichen Anzeigen ist nicht bekannt, da nicht
in allen Fällen (bei allen §§ ) eine Statistik geführt wird.