1280/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jakob AUER und Kollegen haben am

3 . Oktober 1996 unter der Nr . 1334/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend ''Verhaftung des Ressortchefs

für Regionales der OÖ-Nachrichten " gerichtet , die folgenden Wort-

laut hat :

 

'' 1 ) Werden Sie wegen des dargestellten Vorfalls eine Untersuchung

einleiten?

 

2 ) Wurden gegen die betroffenen Beamten bereits disziplinarrecht-

liche Schritte gesetzt?

3 ) Waren die betroffenen Beamten bereits in der Vergangenheit in

ähnliche Vorfälle verwickelt?

 

4 ) In wievielen Fällen wurden 1995 und 1996 Disziplinarverfahren

wegen behaupteter Übergriffe von Exekutivbeamten eingeleitet?

 

5 ) Wie waren die Ergebnisse dieser Verfahren?

 

6 ) Wurden Beamte wegen solcher Vorfälle auch strafrechtlich ver-

folgt?

Wenn ja, wieviele und wegen welcher Tatbestände?

 

 

Im einzelnen führe ich dazu nach den mir vorliegenden Informationen

 

aus :

 

Zu Frage 1 :

 

Zu dem geschilderten Vorfall ist derzeit ein Verfahren beim Landes-

gericht Linz anhängig. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat gem.

§ 3l StPO die Angelegenheit in alle Richtungen zu untersuchen und

wird gegebenfalls diesbezügliche Aufträge erteilen.

 

Zu Frage 2:

Da der gesamte Vorfall gerichtsanhängig ist, wurden gegen die

betreffenden Beamten bisher keine disziplinarrechtlichen Schritte

gesetzt.

 

Zu Frage 3:

Nein.

 

Zu Frage 4:

In den Jahren 1995 und 1996 (Stand November 1996) wurden in sieben

Fällen Disziplinarverfahren wegen behaupteter Übergriffe eingelei-

tet.

 

Zu Frage 5:

Fünf dieser Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen, ein

Verfahren endete mit einem Freispruch, das andere mit einem noch

nicht rechtskräftigen Schuldspruch ohne Strafe.

 

Zu Frage 6:

Es wurden im fraglichen Zeitraum 526 Beamte gem. §§ 83, 84, 94,

105, 107, 302, 303, 312 und 313 (in verschiedener Kombination) StGB

bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

 

In 272 Fällen hat die Staatsanwaltschaft die Anzeigen zurückgelegt,

ein Beamter wurde freigesprochen, in sieben Fällen ist das

Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen, vier Beamte wurden

wegen § 83 (84) StGB verurteilt.

 

Das Schicksal der restlichen Anzeigen ist nicht bekannt, da nicht

in allen Fällen (bei allen §§ ) eine Statistik geführt wird.