6182/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde, haben

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „Stand der Ermittlungen der österreichi -

schen Justizbehörden bezüglich der Bewertung der Bücher von Jan van Helsing“,

gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Die Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Staatsschutz, hat der Staatsanwaltschaft

Wien das von Jan Udo H. unter dem Pseudonym Jan van Helsing verfasste Buch

„Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert“, Band I, zur strafrechtli -

chen Beurteilung vorgelegt.

 

Zu 3 und 4:

Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der Strafsache gegen einen Buchhändler, der

das obgenannte Druckwerk vertrieben hat, den Tatbestand der Verhetzung nach

§ 283 StGB als nicht verwirklicht beurteilt und die Anzeige daher am 26. April 1999

gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt. Da nach Ansicht des Bundesministeriums

für Justiz jedoch weitere Ermittlungen indiziert sind, wurden die staatsanwaltschaftli -

chen Behörden angewiesen, im Zusammenhang mit der Verbreitung der Bücher des

Jan Udo H. alias Jan van Helsing weitere Erhebungen insbesondere in Richtung

§ 283 StGB zu veranlassen. Eine abschließende Einschätzung der Werke Jan van

Helsing durch die Justizbehörden kann erst nach diesen Erhebungen erfolgen.